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Im deutschen Reich · 1906-02-01 · Heft 2 (Februar 1906) · p. 82

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 2 (Februar 1906)
Article
Verhandlung über "das Volksschulunterhaltungsgesetz"
Date
1906-02-01
Page
82 (sequence 18)
Language
German
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82 Im deutschen Reich. Bürger nach Religion und Abstammung. Das Glück der preußischen Juden kann nur genau auf denselben Pfeilern beruhen. Nichts anderes erstreben wir als ihre Erhaltung, ihre Sicherung. Diesen Zielen allein gelten unsere Wünsche auch Zu diesem preußischen Schulgesetze. Es blüht der Staat und das Judentum, wenn wir beide die drei köstlichsten Errungenschaften des letzten Jahrhunderts behalten: wahre Volksschule, wahre Selbstverwaltung und wahre Gleichberechtigung aller Bürger. (Wiederholter lebhafter Beifall.) Der Vorsitzende: Meine Damen und Herren! Der Herr Vortragende hat in Überaus dankenswerter Weise für diejenigen — und das sind wir ja fast alle —, die nicht imstande gewesen sind, sich intensiv mit diesem Gesetzentwurf zu beschäftigen, Licht gebracht in diese überaus dunkle Materie. Er wird Sie hoffentlich alle aufgerüttelt haben aus der Ruhe, in der Sie sich befunden haben mögen wegen der Zukunft Ihrer Kinder. Wir haben es ihm aufs lebhafteste zu danken. Ihr Beifall hat Ihre Gesinnungen gezeigt. In Ihrem Namen wiederhole ich diesen Dank hiermit gegenüber dem Herrn Vortragenden. (Erneuter lebhafter Beifall.) Nach Eröffnung der Diskussion erinnerte der städtische Lehrer l>r. Fiegel daran, daß an demselben Tage vor 6b Jahren die preußische Verfassungsurkunde erlassen worden sei. Der Gesetzentwurf, dessen Urheber sich lediglich auf den Standpunkt des Judengesetzes von 1847 stellen, ohne Verfassung, Bundesgesetz und Reichsgesetz genügend zu beachten, könne mit jener nicht in Einklang gebracht werden. Die Deutschen Juden hätten nichts verbrochen, was dies rechtfertigen könne, am wenigsten die jüdischen Lehrer, die der Entwurf schwer gefährde. Hier sei ein energischer Protest geboten. Professor Dr. Philipson führte aus, der Gesetzentwurf, der auf irrtümlicher Auffassung des § 14 der Verfassung beruhe, schädige nicht nur die Juden, sondern auch christliche Minderheiten und die Dissidenten. Aber gerade die Gefahren, mit denen er den jüdischen Kultus bedrohe, die schon jetzt von dem deutschisraelitischen Gemeindebund schwer empfundene Unmöglichkeit, in kleinen und armen Gemeinden den Kultus aufrecht zu erhalten, würden dazu dienen, religionssreundliche Parteien zu wesentlichen Milderungen des Entwurfs geneigt zu wachen. Gegen die in den §§ 24 und 28 enthaltene Entrechtung sei ein Protest am Platze. Die Konfiskation des jüdischen Schulvermögens sei in einem Rechtsstaats undenkbar.

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