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Im deutschen Reich · 1906-02-01 · Heft 2 (Februar 1906) · p. 80

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 2 (Februar 1906)
Article
Verhandlung über "das Volksschulunterhaltungsgesetz"
Date
1906-02-01
Page
80 (sequence 16)
Language
German
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80 Im deutschen Reich. jüdischen Lehrkräften besetzt ist. Die Schulaussichtsbehörde würde der Volksstinnnung in diesen Dingen, wie die Erfahrung lehrt, nur allzu gern folgen und ihre Zustimmung zu der fraglichen Einrichtung schwerlich versagen. Von dem Augenblick an, wo diese Schule ins Leben tritt, müßten alle jüdischen Volksschüler, mögen sie in der Müllerstraße oder am Kreuzberg, in Treptow oder in der Lützowstraße wohnen, alltäglich in die Ghettoschule pilgern. Ja, die Aufsichtsbehörde hätte es nach dem § 6 auch noch in der Hand, Gastschulkinder aus Ripdorf oder Halenfee diesem Musterinstitute zuzuweisen. An der Spitze der Schule steht, da hierüber weder die politische Gemeinde, noch die Spnagogengemeinde, irgend etwas zu sagen hat, ein von der Schulaufsichtsbehörde berufener Rektor. Wer könnte berufener sein als ein in Hessen oder Hannover als Rektor einer ein- oder zweiklassigen Schule bewährter Schulmann, wenn er das vorgeschriebene formalistische Examen gemacht hat. Einspruch gegen diese Wahl gibt es nicht, da alles dem Wohlwollen der Aufsichtsbehörde überlassen bleiben soll. An dieser Schule müßten nun lediglich jüdische Lehrkräfte wirksam sein, über deren Auswahl ausschlaggebend die Schulaufsichtsbehörde entscheidet. Auch hier ist anzunehmen, daß sie in erster Linie ihr Augenmerk auf Kräfte richtet, welche in der Provinz bei Auflösung jüdischer Schulen frei geworden sind. Nur in einem Punkte ist die Aufsichtsbehörde mit ihrer Wahl an das jüdische Bekenntnis nicht gebunden. Wie ich schon eben sagte: im Zeichnen, Turnen, in Handarbeit, Handfertigkeit und Hauswirtschaft ist sorgsam im Gesetzentwürfe vorgesehen, daß hier auch christliche Kräfte wirken dürfen. Meine Damen und Herren, Sie werden diese Karikatur einer Großstadtschule als eine lächerliche Ausgeburt ängstlicher Phantasie bezeichnet. Es ist mir aber bitterer Ernst mit diesem Scherz. Den Steuerzahlern Berlins wird voraussichtlich nicht ein Pfennig aus Staatsmitteln durch das neue Schulunterhaltungsgesetz erspart werden. Dafür soll aber die Berliner Schule den staatlichen Aufsichtsbehörden auf Gnade und Ungnade ausgeliefert werden. Daß bei der Auswahl der staatlichen Aufsichtspersonen die Rücksichten auf Fachbildung gegen politische und konfessionelle Rücksichten zuweilen Zurücktreten, ist in der Oeffentlichkeit mit oder ohne Grund gelegentlich auch schon behaupte! worden. Wäre es da nicht das Zeichen einsichtsvoller Politik,

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