Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1906)
- Article
- Verhandlung über "das Volksschulunterhaltungsgesetz"
- Date
- 1906-02-01
- Page
- 79 (sequence 15)
- Language
- German
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Verhandlung über das Volksschulunierhaliungsgesetz. 79 Schulverbänden, du, wo es bisher geschah, für den Religionsunterricht der jüdischen Kinder Zu sorgen. An sich scheint also auch dieser Gesetzgeber die bisherige Ordnung der Dinge, wo sie zu einer Erteilung des Religionsunterrichtes auf öffentliche Kosten geführt hat, nicht für staatsgefährlich oder für bedenklich Zu halten. Alles, was ist, ist vernünftig, glaubt wan aus diesem Satze des Gesetzentwurfes herausZulesen, und sicherlich fände es vielfache Zustimmung, wenn der Gesetzgeber die Erteilung des Religionsunterichtes auf öffentliche Kosten den Gemeinden allgemein mindestens erlauben wollte. Aber hier verläßt den Logiker die Logik. Ist es nicht ausdrücklich ausgesprochen, so kann doch aus der Vorschrift sehr leicht entnommen werden, daß, wo der Religionsunterricht bisher noch kein Unterrichtsgegenstand war, er es auch in Zukunft nicht werden darf. Also da, wo eine höchst segensreiche Einrichtung bisher nicht bestand, ist auch wieder ihr Nichtbestand logisch. Erkläre mir, wer kann, diesen Zwiespalt der Natur. Will man im Sinne einer gesunden Selbstverwaltung den politischen Gemeinden einmal die Bestimmung über das anvertrauen, was nach Orts- und historischen Verhältnissen dem Schulwesen not tut, so gebieten Recht und Billigkeit, daß man es nicht blos bei dem Bestehenden beläßt, sondern daß man den Gemeinden auch die Möglichkeit offen Hält, ihre Einrichtungen unter eigener Verantwortung den Zeitigen Bedürfnissen entsprechend fortZubilden. Eine Einengung der Selbstverwaltung gerade auf diesem Gebiete ist und bleibt völlig unverständlich. Ich habe versucht, meine Damen und Herren, Sie durch die verschlungenen Pfade des schwer verständlichen Schulgesetzwerkes ohne erschöpfend sein zu wollen, hindurchZuführen und Ihr Interesse auf diejenigen Punkte zu lenken, welche uns als Juden besonders nahe berühren. Ich muß fürchten. Sie mit abstrakten Begriffen und bloßen Möglichkeiten der Entwicklung schon allzulange festgehalten zu haben. Darum gestatten Sie mir Zum Schluß das Bild einer Schule zu entwerfen, wie sie sich nach dem Willen des Gesetzgebers als Jdealschule etwa in Berlin entwickeln könnte. Nehmen wir an, daß ein künftiges, antisemitisches Stadtregiment, etwa nach Wiener Vorbild, von dem § 24 Absatz 2 Gebrauch macht und in Berlin eine jüdische Volksschule errichtet, welche ausschließlich für jüdische Kinder bestimmt und mit