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Im deutschen Reich · 1906-02-01 · Heft 2 (Februar 1906) · p. 73

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 2 (Februar 1906)
Article
Verhandlung über "das Volksschulunterhaltungsgesetz"
Date
1906-02-01
Page
73 (sequence 9)
Language
German
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Verhandlung über das BoLksschuLunLerhaltungsgese^ 78 gesetzten Lehrer, mag er sich dorthin wünschen oder nicht, mag ihn die dortige Gemeinde und das Lehrerkollegium immerhin als unbequemen Eindringling mit Mißtrauen empfangen, mit der starken Hand in sein neues Amt hineinzwingen wird, dem er in manchen Fällen nicht einmal gewachsen wäre. Indes, wo gibt es Zukünftig überhaupt noch öffentliche jüdische Volksschulen und Stellen für jüdische Lehrer? Der junge Nachwuchs, der heute unsere Seminare bevölkert, hat leider nur schwache Aussicht, eine angemessene Stellung in der Zukunft zu erringen, wenn der Entwurf Gesetz wird. Die Einrichtung jüdischer Konfessionsschulen auf Gemeindekosten wird überall in den Gemeinden aufhören, schon weil der Schulverband in den meisten Fällen einsichtig genug sein wird, eine wohlgegliederte und zahlreich besuchte allgemeine Schule einer kleinen und schwach gegliederten Konfessionsschule, wenn irgend möglich, vorzuziehen. Die sogenannten jüdisch - christlichen Volksschulen aber, deren Zahl in den für das Gesetz in Betracht kommenden preußischen Provinzen von den Motiven des Gesetzes im ganzen auf sechs angegeben wird, haben wohl den festen Rechtsboden nicht unter ihren Füßen und werden sich ihren Fortbestand nur mit großer Mühe erkämpfen können. Für diese wenigen Stellen indessen kann kein Seminar im preußischen Staate gehalten werden. Der Zufall, eine dieser begehrenswerten Stellen an den auf dem Aussterbeetat stehenden paritätischen Schulen zu erlangen, steht nicht viel über der Möglichkeit, einen Haupttreffer in der preußischen Lotterie zu machen. Die Möglichkeit, anderweitig in solche Stellen einzurücken, in denen bisher neben christlichen Lehrkräften auch jüdische angestellt waren, scheint mehr und mehr zu entschwinden. Ich erinnere an unsere Berliner Verhältnisse, wo durch Erlaß vom 8. Juli 1875 die Anstellung jüdischer vollberechtigter Lehrkräfte an cirka 50 städtischen Schulen genehmigt worden war, welche seit 1895 aber mehr und mehr vermindert wurden und inzwischen zu bloßen Fachlehrern herabgedrückt worden sind. Wer sich darüber unterrichten will, der mag die Broschüre des Herrn Direktor Adler in Frankfurt a. M. Nachlesen. Der schildert treffend die herrschende Verwalmngspraxis. Diese Verwaltungspraxis soll jetzt gesetzlich sestgelegt werden. Es sollen also an christlichen Schulen jüdische Lehrkräfte vollberechtigt überhaupt nicht mehr angestellt werden, damit sie nicht in die Lage kommen.

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