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Im deutschen Reich · 1906-02-01 · Heft 2 (Februar 1906) · p. 72

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 2 (Februar 1906)
Article
Verhandlung über "das Volksschulunterhaltungsgesetz"
Date
1906-02-01
Page
72 (sequence 8)
Language
German
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Im deutschen Reich. hier etwas verbesserungsbedürftig erscheint, es in erster Linie die materielle Lage des Standes ist. An Hunderten kleiner und kleinster Gemeinden wirkt unbekümmert um sein schweres Auskommen der jüdische Lehrer als Vorkämpfer für die Bildung und Gesittung nicht nur seiner Zöglinge, sondern seiner ganzen Gemeinde, in der er oft in einer Person Rabbiner, Vorderer, Sekretär und Schatzmeister, daneben aber den Vermittler aller Bildungsquellen der großen Außenwelt bedeutet. Nehmt der kleinen Gemeinde ihre eigene konfessionelle Schule, so nehmt ihr ihr nach der Absicht des Gesetzentwurfes den Lehrer und mit ihm die Verkörperung dessen, was an idealen Gütern innerhalb des Judentums dort bewahrt, geschätzt und geehrt wird. Ist es, wie § 24 des Entwurfes umsteht, völlig in das Belieben der politischen Gemeinde gestellt, die jüdische Schule im Orte aufzu heben, so ist die Verlockung nicht blos für die Antisemiten, sondern auch für jede in beschränkter finanzieller Lage befindliche Dorf¬ oder Sradtgemeinde nur allzu groß. Wenn aber der Staat nur die materielle Seite der Frage berücksichtigt, so kann er sich dem Verlangen der Gemeinde auf Aushebung der Schule nicht einmal widersetzen, da er beim Eingehen einer Lehrerstelle die Zuschüsse zu denn Gehalt, zu den Alterszulagen und den Pensionen erspart. Nur eine hohe und weite Auffassung seiner Pflichten könnte den Staat bewegen, den Wünschen der politischen Gemeinde entgegenzutreten. Was aber wird aus den Lehrern, denen man so ihr Amt ohne ihr Verschulden genommen hat? Bis zur anderweiten Unterbringung, sagt der Entwurf, sollen sie von den neuen Schulgemeinden unterhalten werden. Schon die Wahl der Worte klingt merkwürdig an Zwanasanstalten des Staates an, deren unfreiwillige Insassen der Staat unterbringt und unterhält. Als Staats- oder richtiger Gemeindepensionäre, ohne Anspruch aus eine ihrer Ausbildung würdige Beschäftigung und eine demgemäße soziale Stellung sollen die abgedankten jüdischen Lehrer ihre Tage verbringen. Von den ihnen im Amte zuwachsenden Alterszulagen erfährt mau garnichls. Aus sie hätte der abgedankte Lehrer wohl keinen Anspruch. Wo sie der Staat unterbringen könnte, ist schwer zu sehen. Wird in einer entlegenen Stadt eine Stelle frei, so ist allerdings zuerwarten, daß der Staat den aus dem Amte

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