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Im deutschen Reich · 1906-02-01 · Heft 2 (Februar 1906) · p. 67

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 2 (Februar 1906)
Article
Verhandlung über "das Volksschulunterhaltungsgesetz"
Date
1906-02-01
Page
67 (sequence 3)
Language
German
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Verhandlung über das VolksschulunLerhaltungsgesetz. 67 Luft nicht dort säßen, wo sie sitzen, in die höchsten Stellen eingerückt. Mußte da nicht die jüdische Bevölkerung fürchten, daß die von solchen Stellen kommenden Gesetzesvorfchläge Spuren jener Engherzigkeit zeigen müßten, in der ihre Verfasser erzogen und aufgestiegen sind? Prüfen Sie selbst, ob der Schulgesetzentwurf die Befürchtungen unserer Glaubensgenossen rechtfertigt. Di.- Fragen der Erziehung, die Fragen der Heranbildung des Heranwachsenden Geschlechtes sind zu ernst, ihre Tragweite ist Zu unübersehbar, als daß ich sie im Rahmen dieses kurzen Vortrages vollkommen erschöpfen könnte. Auch bin ich nicht berufen, an dieser verantwortungsvollen Stelle eine Meinung hierüber auszusprechen, die doch nur persönlich und darum für Sie wohl schwerlich von hohem Werte sein könnte. Ob die Erziehung der Juden in konfessionellen oder gemeinschaftlichen Schulen aller Bekenntnisse die bessere Durchbildung gewährleistet, ob das Leben die Absonderung oder die Anschließung unserer Kinder an die andersgläubigen Altersgenossen zur gebieterischen Pflicht macht, das sind Fragen, die sich der Einzelne nach Parteistellung im Staate und in seiner Religionsgemeinschaft in unserer kritischen Zeit gewiß oft hat vorlegen müssen, über welche aber auch jeder gefestigte Charakter und jeder im politischen Denken geschulte Mann zu einer Ueberzeugung schon gelangt sein wird. Diese Fragen der Schulpolitik haben wir heute und hier nicht zu erörtern. Die uns gegenüberstehende Bewegung hat es erreicht, die in unseren jüdischen Kreisen bestehenden tiefen Meinungsverschiedenheiten zum Schweigen zu bringen, die Freunde und die Gegner der jüdischen Volksschule zu einer geschlossenen Phalanx zu vereinigen. Allen Juden, die es mit ihrer Religion und Abstammung ernst meinen, ist nur die angstvolle Frage aus die Lippen gedrängt, ob nicht tatsächlich die heiligsten Güter es sind, welche hier vom Staate, der zu ihrem Schutze berufen wäre, am schwersten bedroht sind. Vier Punkte sind es, an denen ich Ihnen heute zeigen will, daß ich nicht zuviel sage, wenn ich einen preußischen Gesetzentwurf mit diesem herben Wort charakterisieren muß. Sie wissen alle, daß das heutige Preußen und das heutige Deutschland seinen beispiellosen hundertjährigen Aufschwung in erster Linie seinen Schulen verdankt. Der Schulmeister von

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