Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1906)
- Article
- Verhandlung über "das Volksschulunterhaltungsgesetz"
- Date
- 1906-02-01
- Page
- 66 (sequence 2)
- Language
- German
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Im deutschen Reich. <>6 öffentlich-rechtliche jüdische Interessen in Frage fmnnu.it, auf der Wacht steht, hat sich nicht nur auf stille Arbeit beschränken Zu dürfen geglaubt, sondern auch eine Besprechung für nötig gehalten, die der Oeffentlichkeit bekannt wird und in aller Oeffentlichkeit sich vollzieht. Wir haben deshalb denjenigen, der aus unserer Mitte am meisten sich mit diesem Gesetzentwürfe befaßt hat, seinen verschlungenen Wegen nachgegangen ist und nachgespürt hat, an welchen Stellen oft versteckt unsere Interessen Schädigungen erfahren, wir haben Herrn JustiZrat Br. Loevinson gebeten, uns heute auszuführen, in welcher Weise unsere Interessen berührt, in welcher Weise sie verletzt werden. Ich bitte ihn, uns nun die Einzelheiten seines Vortrages Zu widmen." Herr JustiZrat Br. Loevinson: Meine Damen und Herren! Wenn in Preußen heute ein Gesetzentwurf erscheint, der die Verhältnisse der jüdischen Bevölkerung als solcher betrifft, so wird man ihm von vornherein mit einem gewissen Mißtrauen entgegensehen müssen. Bündigen Beweisen einer großzügigen freien oder auch nur toleranten Politik sind wir in den letzten mehr als dreißig Jahren auf diesem Gebiete nicht mehr begegnet, wohl aber waren kleine Nadelstiche, gelegentlich auch tiefer greifende Verwaltungsmaßregeln immer wieder dazu angetan, in unserer jüdischen Bevölkerung Mißmut, Bitterkeit, in temperamentvollen Naturen selbst Empörung oder Verzweiflung zu entfachen. Die Verheißung der Verfassung, daß alle Preußen vordem Gesetz gleich seien, ist immer noch nicht in Erfüllung gegangen. Nur in seltenen Ausnahmefällen hatte man bei der Aemterbesetzung eine wahre Anerkennung bewährter Leistungen, wenn sie von Juden kamen. Vergebens haben wir im Central- Verein daraus hingewiesen, daß bei der Auswahl der Aentter jede Rücksicht auf Religion und Abstammung schweigen müsse, nachdem einmal das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 diese Rücksichtnahme ausdrücklich verboten hatte. Aber alle Vorstellungen blieben vergeblich. Vor aller Augen liegt die Tatsache, daß man in Preußen als Jude weder im Heere, noch in der inneren Verwaltung den entsprechenden und gebührenden Platz finden konnte. Heute sind nun die Beamten, welche, durchdrungen von der Meinung der jüdischen Inferiorität, zu Amt und Würden gelangt waren, die vielleicht bei gleicher Verteilung von Licht und