Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1906)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1906-01-01
- Page
- 50 (sequence 4)
- Language
- German
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50 Im deutschen Reich. Anschauungen nicht nur im preußischen Landrechte sortwirken, sondern sich auch noch Geltung verschafften im Gesetz von 1847, durch welches der erste preußische vereinigte Landtag die Verhältnisse der Juden ordnen wollte. Vergebens hatten bereits damals in jenem Landtage, in dem nur Christen Sitz und Stimme hatten, Christen, unter schlagfertiger Widerlegung des Gedankens vom „christlichen Staate", gerade vom Standpunkt des Christentums die Gleichberechtigung der Juden verlangt. Aus jenen Debatten erwuchs eine Literatur, welche den Begriff des christlichen Staates wissenschaftlich zu rechtfertigen suchte. Am bemerkenswertesten darunter ist eine Schrift von dem damals einflußreichsten Staatsrechtslehrer Julius Stahl (1847) und von dem Abgeordneten Wagener (1857). Noch heute Zehrt die mächtige konservative Partei in Preußen von den Gedanken Julius Stahls, des ehemaligen Juden Schlesinger und benutzt das von ihm umgeprägte Schlagwort des „christlichen Staats" für ihre Versuche Zur Entrechtung der Juden. Und doch ist der moderne preußische Staat kein „christlicher Staat", er ist wesentlich eine Schöpfung Friedrichs des Großen, durchdrungen von dem „kategorischen Imperativ" des Königsberger Denkers Immanuel Kant, groß geworden durch den wunderbaren Aufschwung des Handels und Verkehrs, der Industrie und Wissenschaft, veredelt durch eine sittliche Kultur, an der das Judentum (d. h. das Alte Testament) denselben Anteil wie das Christentum hat. Dieses kann man aber von dem Vorwurf nicht freisprechen, durch seine Macht fanatische Greuel selbst in unserer Zeit nicht verhütet zu haben. Wozu die Verquickung von Staat und Kirche fuhrt, zeigt sich dort, wo das Ideal des christlichen Staates im Cäsaro-Papismus verwirklicht ist — in Rußland. Unb daß auch ein heidnischer Staat auf der Höhe moderner Zivilisation, Kultur und nationaler Sittlichkeit stehen kann, haben wir gleichfalls erleben dürfen an Japan, vor dessen nationalen und zivilisatorischen Tugenden der christlichste Staat der Welt so schmählich zusammengebrochen ist. Eine bessere Widerlegung des „christlichen Staats" konnte uns die Weltgeschichte nicht liefern. Die sittliche Bedeutung der christlichen Religion, die in keiner Weise in Frage gestellt werden soll, kann nur gewinnen, wenn sie dem Staate gibt, was des Staates ist Der Name des Central - Vereins d ent sch er Staatsbürger jüdischen Glaubens, führte der Redner am Schluffe seines 1^ständigen, von der Versammlung mit gespannter Aufmerksamkeit angehörten