Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1906)
- Article
- Berlin
- Date
- 1906-01-01
- Page
- 32 (sequence 2)
- Language
- German
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32 Im deutschen Reich. Wirklichkeit eine erhebliche Bevorzugung derselben bedeuten würde, scheint den Petenten noch nicht gekommen zu sein. In Wirklichkeit aber würde die Sache so stehen, daß die Juden große materielle Vorteile ohne jede Gegenleistung genießen würden." — Der Artikelschreiber scheint zu meinen, daß die Mitglieder der Schuldeputation Gehälter, vielleicht sogar Ministergehälter beziehen, und daß der jüdische Religionslehrer, der 12 Kinder unterrichtet, bei den bekannten verwöhnten Ansprüchen dieser den Agrariern an Protzentmn wenig nachgebenden Bevölkerungsklasse eine Stadt leicht bankrott machen könnte. Wie es in Wirklichkeit mit Schulleistungen ohne Gegenleistung steht, darüber sollte das Agrarierblatt lieber schweigen. Schon heute werden von den Kosten der Schulunterhaltung durch Staatsmittel gedeckt (Preußische Statistik Bd. 176, Hest 1, S. 221); in Berlin 3°/o 0,32 M. aus den Kopf d. Bevölkerung im Staatsdurchschnitt 24% 2,12 M. dsgl. in den Preußischen Ostseeprovinzen aber durchweg um 50 %. Während also die Berliner ihre Volksschulen hübsch selber bezahlen (die 3% Staatszuschuß stellen nur einen winzigen Teil der in Berlin aufkommenden Staatssteuern dar), genießen die Agrarier bei den Städtern in dieser Beziehung halben Freitisch. Unter den Berlinern sind nahezu 5% Juden. Wie es mit dem Anteil der Berliner Juden an den in Berlin gezahlten Staatssteuern steht, wird statistisch . nicht genau festzustellen sein. Aber schlechte Steuerzahler sind sie nicht, und manches schöne 20 Markstück rollt aus Berliner jüdischen Händen durch die Staatskasse in die ländliche Schulklasse, um dem armen Gutsherrn, dessen Arbeiterkinder die Schule besuchen, die Schullast abzunehmen. Das müßten die jüdischen Steuerzahler „Leistung ohne Gegenleistung" nennen, wenn sie agrarisch reden gelernt hätten. Das Schulunterhaltungsgesetz soll bekanntlich das Verhältnis zu Gunsten des platten Landes noch verschieben. Wieviel auf Grund der §§ 48 und 49 des jetzigen Entwurfs nach dem freien Ermessen des Ministers „leistungsschwachen" Schulverbänden (bürgerlichen Gemeinden u. Gutsbezirken) als Liebesgabe eigentlich zugedacht ist, das sollen die eigentlichen Staatssteuerzahler, d. h. die großen Städte erst sehen, wenn das Gesetz unter Dach und Fach sein wird.