Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1906)
- Article
- Berlin
- Date
- 1906-01-01
- Page
- 31 (sequence 1)
- Language
- German
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31 Korrespondenzen. + Berlin, 14. Januar. Der „Verband der Deutschen Juden" bildet eine Zentralstelle für alle Wünsche und Anträge, die sich an den Entwurf des Schulunterhaltungsgesetzes seitens der jüdischen Gemeinde-Rabbiner und -Lehrer knüpfen. Im Abgeordnetenhause sind auch die Punkte, die die jüdischen Volksschulen berühren, bereits Gegenstand der Besprechung gewesen. Der Abg. Funk von der Freisinnigen Volkspartei sagte: „Der § 24 ist bestimmt, die jüdischen Volksschulverhältnisse zu regeln. Während im übrigen der ganze Entwurf aufs ängstlichste bestrebt ist, die Rechte der christlichen Konfessionen bis ins kleinste festzusetzen, sehen wir hier im § 24 einen Geist, der vollständig in Widerspruch steht mit dem, der dieses Gesetz sonst beseelt. Wir sehen hier eine Willkür Platz greifen, die einen Charakter an sich trügt, den ich nicht näher bezeichnen will, der aber jedenfalls nicht schön ist. Es bleibt den Schulverbänden „überlassen, die vorhandenen öffentlichen jüdischen Volksschulen zu erhalten oder bei der Schulaufsichtsbehörde ihre Auflösung zu beantragen." Hier steht nicht ein einziges Wort von dem Rechte der Beteiligten; es ist nirgends gesagt, daß die Beteiligten erst gehört werden sollen. Es liegt darin eine gewisse Vergewaltigung." Erfreulicherweise hat auch der Hauptredner des Zentrums, Justizrat Porsch, in der Sache durch nachstehende Aeußerung Stellung genommen: „Es versteht sich von selbst, daß wir und unsere Partei die Wünsche und gerechtfertigten Ansprüche unserer jüdischen Mitbürger in bezug auf das Schulunterhaltungsgesetz auf das Sorgfältigste prüfen und berücksichtigen werden. Wir hoffen, daß die Juden uns ihre bezüglichen Anforderungen eingehend begründen und auseinandersetzen werden." — Antisemitische Blätter äußern sich über die von dem Verband der Deutschen Juden an das Abgeordnetenhaus gerichtete Eingabe wie folgt: „Darnach müßte u. a. der gesamte Schulverband einen jüdischen Religionslehrer anstellen, sobald zwöljüdische Kinder in der Schule sitzen; es müßte der Rabbiner zur Schuldeputation gehören, wenn auch nur ein paar jüdische Kinder vorhanden sind usw. Die Erkenntnis, daß die mechanische „Gleichberechtigung" einer ganz verschwindenden Minderheit in