Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1906)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1906-01-01
- Page
- 26 (sequence 13)
- Language
- German
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26 Im deutschen Reich. nicht an. Ueber die „Herren in Moabit", die ihm ausdrücklich seine geistige Zurechnungsfähigkeit bescheinigt haben, hat er sich bisher nur lustig gemacht, oder sie geradezu verhöhnt, in öffentlicher Gerichtsverhandlung vor die Pistole gefordert. Als der Staatsanwalt in der letzten Verhandlung von „Gassenjungen" und „pöbelhaftem Benehmen" sprach, ohne damit etwa, wie er selbst sofort einschränkend hinzufügte, den Angeklagten charakterisieren zu wollen, fuhr dieser ihm wütend in die Parade: „Ich verlange, da diese Aeußerungen eine schwere Ehrenkränkung für mich enthalten, daß der Herr Staatsanwalt sofort revoziert, wenn er ein Ehrenmann ist. Wenn der Staatsanwalt nicht sofort revoziert, behalte ich mir weitere Maßnahmen vor. Ich bitte also dringend, den Ausdruck „Gassenjungen" wieder Zurückzunehmen. Ich will wie ein Gentleman behandelt werden." Ist die jetzige erhebliche Milderung der Strafe etwa auch nur mit Rücksicht auf den „Gentleman" erfolgt? Die Justizbehörden werden sich jedenfalls nicht wundern dürfen, wenn in weiten Kreisen des Volkes diese Auffassung Platz greift. Zum Schluß noch eine nicht unwichtige Frage: Ist die Befürwortung der Begnadigung noch auf das Konto des Herrn Schönstedt oder schon auf das seines Nachfolgers zu setzen? Im letzteren Falle würde dadurch der bisherigen Ungewißheit, was man von Herrn Beseler als preußischem Justizminister zu erwarten haben wird, sofort ein Ende bereitet sein." Daß die österreichischen Staatsmänner den ernste Gefahren befürchtenden jüdischen Bürgern gegenüber sich ebenfalls mit nichtssagenden, beschwichtigenden Reden begnügen, ist nicht eben tröstlich. Der israelitische Kultusvorstand in Wien hatte am 10. v. Mts. aus Anlaß der bekannten aufreizenden Rede des Dr. Carl Lueger einstimmig eine Kundgebung beschlossen, in der u. a. gesagt wurde: „Der Bürgermeister der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien hat in einer öffentlichen Versammlung Worte gesprochen, deren Konsequenzen unabsehbar sind. Er hat es für gut befunden, die grauenhaften Vorkommnisse in Rußland indirekt zu billigen und eine Wiederholung derselben in Wien als möglich und unter Umständen als gerechtfertigt anzudrohen. Dem Kultusvorstand fehlt jede Macht, derartigem Beginnen wirksam zu begegnen. Er hält es aber für seine unabweisliche Pflicht, die Träger der Macht auf die furchtbaren Gefahren