Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1906)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1906-01-01
- Page
- 24 (sequence 11)
- Language
- German
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24 Im deutschen Reich. finden guten Schutz und sind in der vollkommensten Sicherheit." Aehnliches haben die russischen Behörden einstmals auch versichert, und dann haben ihre untergeordneten Beamten die jüdischen Bürger schutzlos gelassen oder sich gar selbst an den Plünderungen und tätlichen Mißhandlungen beteiligt. In der erwähnten Versammlung, die im „Restaurant Sanssouci" in der Kottbuser Straße in Berlin am 15. Dezember stattfand, durfte Pückler eine halbe Stunde lang das Thema „Auf zum Kampf, auf zum Sturm" behandeln. Er sprach vor einer Zuhörerschaft, die es gläubig aufnahm, als er versicherte, erfahren zu haben, daß der Generaldirektor Ballin von der. Hamburg-Amerika-Linie die Rosa Luxemburg in nächster Zeit heiraten und bei Hofe einführen wolle. Seine Anhänger brachen darob in Entrüstungskundgebungen aus und spendeten rasenden Beifall, als der Graf sie aufforderte, solche Beschmutzung des Kaiserchofes nicht zu dulden. Die weitere Aufforderung des gräflichen Redners, endlich von Worten zu Taten überzugehen und den Juden recht kräftig „Jnvalidenversicherungsmarken in die Visage zu kleben" — ein Scheunenviertelausdruck für Faustschläge — veranlaßt endlich den überwachenden Polizeileutnant, die Versammlung aufzulösen. Aber erst einem größeren Schutzmannsaufgebot, das den Saal besetzte, gelang es, die Menge hinauszudrängen. Es ist wirklich unbegreiflich, daß Justiz und Verwaltung einem solchen offenbar aufreizenden Treiben gegenüber versagen und scheinbar abwarten wollen, bis Pücklers Anhänger seinen angeblichen Ulk für bare Münze nehmen und wirklich „von Worten zu Taten übergehen". Wenige Tage nach jener Versammlung wurde der Redakteur des polnischen Blattes „Glos Szlaski" in Gleiwitz wegen Aufreizung verschiedener Bevölkerungsklassen zu Gewalttätigkeiten gegen einander zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Daß eine Milderung dieses Urteils durch einen Gnadenakt erfolgen werde, ist kaum anzunehmen, würde aber kaum das Befremden mildern, das die abermalige Begnadigung des Grafen Pückler erregt. Von den vielen Preßstimmen, die dieser Empfindung Ausdruck geben, erwähnen wir hier nur die Kundgebung der „Voss. Zeitung": „Pückler ist am 13. Januar v. I. von der Strafkammer des Berliner Landgerichts I wegen Aufreizung zu Gewalttätigkeiten in Versammlungen und den be-