Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1905-12-01 · Heft 12 (Dezember 1905) · p. 655

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 12 (Dezember 1905)
Article
Berlin
Date
1905-12-01
Page
655 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2316602-2316727-2316739-2335912--14513-2336011
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Korrespondenzen. 655 Hoffentlich findet dieses Beispiel von Edelsinn, ebenso wie die Schenkung von 10 000 M. zu gleichem Zwecke seitens der Synagozen- Gememde Breslau bei jüdischen Gemeinden wie bei Emzelpersonm Nachahmung. Die Verbindung im K. C. „Bavaria^ in Heidelberg teilt uns mit, daß auf dem am 27.-29. August d. I. stattgchabten Bertretertag des „Kartellverbands der jüdischen Verbindungen mit unbedingter Satisfaktion" nachstehende Resolution gefaßt worden ist: „Im Kampfe der Studentenschaft gegen die konfessionellen Verbindungen sieht sich der unterfertigte Verband gezwungen, felgendes zu erklären: Der K. C. ist ein Verband von Korporationen der deutschen Studenten jüdischen Glaubens, die den Kampf um die Gleichberechtigung der jüdischen Studenten auf den deutschen Hochschulen führen. Der K. Csteht auf dem Boden der akademischen Freiheit. Er versteht darunter Neben der Freiheit der Forschung, des Lchreus und des Lernens die Freiheit von allen unser deutsches Volk entzweienden und vergiftenden konfessionellen Vorurteilen und Gehässigkeiten. Er versteht darunter ferner die Anerkennung der unbedingten Gleichheit aller akademischen Bürger ohne Unterschied des Glaubens und der Abstammung. So entschieden der K. C. auch im vaterländischen Interesse jede konfessionelle Absonderung beklagt, ebenso entschieden muß er andererseits das Recht der Akademiker, auf Grund irgend einer gemeinschaftlichen Weltanschauung sich in Korporationen zusümmenschließen, betonen. Dieses Recht findet seine Grenze lediglich in der Veremsgesetzgebung, welche in dieser Beziehung allem maßgebend ist für die Auslegung des Begriffs der akademischen Freiheit. Den jüdischen Studenten ist der Zusammenschluß Zu besonderen Verbindungen aufgedrungen worden durch das jeder Freiheit und Gleichheit Hohn sprechende antisemitische Verhalten eines großen Teils der Studentenschaft, das für unser deutsches Volk um so verderblicher ist, weil es in das praktische Leben miigenommen wird, Vor allem aber durch die pnnZwielle Ausschließung von Juden aus den meisten studentischen Verbindungen und Vereinen, die sich damit festst a.s konfessionell charakterisieren. Der K. C. bezweckt nickr die konfessionelle Absonderung feut-cr Mitglieder, sondern vu folgt das Ziel, diese Schranlem die dem jüdischen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.