Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1905)
- Article
- Justizminister a. D. Schönstedt
- Date
- 1905-12-01
- Page
- 624 (sequence 2)
- Language
- German
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624 Im Leurscheo Reich. in eine höhere RichLersteRe befördert worden, trotzdem es an würdigen Männern, die sich für ein solches Amt eigneten, nicht gefehlt hat. Es gibt in der preußischen Monarchie keinen Landesgerichtsdirektor, keinen Landesgerichtspräsiventen, keinen 'Senatspräfioenten jüdischen Glaubens. Jüdische Assessoren wurden prinzipiell in der Beförderung zu Richtern hintangesetzt, jüdischen Rechtsanwälten grundsätzlich das Notariat vorenthalten oder erst nach überlanger Wartezeit eingeräumt. Diese Tatsachen sind niemals bestritten worden, und daß die Zugehörigkeit zum Judentum den einzigen Grund für die verfassungswidrige Zurücksetzung abgab, erhellt zur Evidenz aus dem Umstande, daß die Taufe zuweilen die Hinderniffe mit einem Schlage aus dem Wege räumte. Der Justizwinister selbst hat aus seiner ungesetzlichen Haltung nicht einmal Hehl gemacht. Als ihm im Jahre 1901 im Abgeordnetenhaus vom Landgerichtsrat Peltasohn der Vorwurf gemacht wurde, daß er eine Differenzierung der Anwärter nach dem Glauben vornehme und dabei die Juden hintansetze, da beftrilt er diese Tatsache nicht, sondern begnügte sich mit dem Hinweis darauf, daß es in seinem Ressort verhältnismäßig noch am günstigsten bestellt sei, denn die übrigen Verwaltungen lehnten einfach „die israelitischen Herren" ab. Schon diesen Verfassungsbruch der anderen wissentlich geduldet zu haben, müßte dem Juftizminsster zum schwersten Vorwurf gereichen. Anstatt diesen eines Rechtsstaates unwürdigen Zuständen ein Ende zu bereiten, folgte der Hüter des Rechts den gleichen destruierenden Tendenzen. „Ich kann bei der Ernennung der Notare", so verteidigt er seinen schwachen Standpunkt, „jüdische Rechtsanwälte nicht ebenso wie christliche behandeln, da weiteste Kreise der Bevölkerung nicht gewillt find, ihre Angelegenheiten von jüdischen Notaren erledigen zu kaffen." Rückstchtnahme auf die Stimmung der Bevölkerung als Leitmotiv für die Durchführung von Versaffungsbestimmungen, in. denen der Wille des Volkes Längst festgelegt ist, Antipathie und Sympathie an Stelle von Recht und Gesetz, solche Grundsätze fördert nicht etwa ein Anhänger der Anarchie, sondern der Hüter der Gesetze selbst! Difficile est satiram non scribere. Es war begreiflich, daß diese Zustände nicht ohne Widerspruch hingenommen wurden, und daß auch Mchtjuden gegen diese Willkür Protest einlegten. Am 30. Januar d. I. kam der Abg. Gyßling bei der Besprechung des JustizetaLs aufs Neue aus die Angelegenheit zurück. Und was wußte der Justizminister aus die erhobenen Vorwürfe zu erwidern? „Es handelt sich um -eine Prärogative des Königs, Ich lehne es ab, in eine Diskussion darüber einzutreten, in welcher Weise der König von diesem Recht bei. der Ernennung