Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 11 (November 1905)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1905-11-01
- Page
- 615 (sequence 6)
- Language
- German
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Vereinsnachrichien. 615 Amtslokal besuchenden jüdischen Bürger mit der Gewohnheit entschuldigte, laut vor sich hin zu sprechen, ist von der Vorgesetzten Behörde in nicht mißzuverstehender Deutlichkeit aufgesordert worden, diese nicht nur für zufällig anwesende Juden verletzende Angewöhnung sich abzugewöhnen. — Der Redner gedachte hierauf der Wandlung, die sich in der Redaktion der „Staatsbürger Zeitung" vollzogen hat, sowie der Briefkasten-Notiz eines hiesigen jüdischen Blattes, die keinen andern Sinn, als die ebenso widersinnige wie gehässige Insinuation gehabt haben könne, der Central-Verein habe einen westdeutschen Rechtsanwalt als Vereinsmitglied ausgenommen, trotzdem er Kenntnis von dessen liebertritt zum Christentum gehabt habe. Daß die Vereinsleitung nicht stets sofort davon benachrichtigt wird, wenn sich der glücklicherweise sehr seltene Fall des Uebertritts eines Dereinsmitglieds ereignet, sei bei der großen Zahl der Mitglieder erklärlich. In ähnlichen Fällen hat aber die Vereinsleitung den Abtrünnigen stets sogar sehr ansehnliche Beiträge zurückgesandt. Das vorerwähnte Verhalten des jüdischen Blattes sei um so tadelnswerter, als die Zeitverhältnisse mehr als je dazu angetan seien, die deutschen Juden von gegenseitigen Anfeindungen zurückzuhalten, und sie nur betonen zu lassen, was sie alle eint. Deshalb sei die Zusammenfassung aller großen jüdischen Organisationen im „Verband Deutscher Juden"', dessen Hauptversammlung in diesen Tagen stattfinde, freudig zu begrüßen. In und mit dem Verband, desien Blühen und Gedeihen innig zu wünschen sei, werde der Central-Verein seine Aufgaben weiterhin nach Kräften erfüllen; beide Organisationen würden zum Heile der gesamten Judenheit wirken und schaffen; dazu möchten alle Mitglieder des Central- Vereins aber auch tatkräftig helfen. — Lebhaftester Beifall belohnte auch diese Ausführungen. Eine Diskussion fand nicht statt. Kürzlich berichtete die „Freie Deutsche Presse": „In Holzminden sollte am 9. Oktober ein Vieh- und Krammarkt stattfinden. Da auf diesen Tag der höchste jüdische Feiertag fiel, hatte die dortige Synagogen-Gemeinde rechtzeitig beim Magistrat den Antrag gestellt, den Markt auf den 10. zu verlegen. Magistrat und Stadtverordnete hatten die Verlegung beschlossen. Dennoch mußte der Markt bei geschlossenen Läden abgehalten werden, weil die Regierung ohne Angabe von Gründen ihre Genehmigung zu der beabstchLigLen Verlegung versagt hatte." — Da bisher allerorten, wo der Vorstand der jüdischen Gemeinde vor Anfang des Jahres die Behörden auf die Daten der jüdischen höchsten Feiertage aufmerksam gemacht hatte, schon mit Rücksicht auf den Besuch der