Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 11 (November 1905)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1905-11-01
- Page
- 616 (sequence 7)
- Language
- German
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(HO Im deutschen Reich. Märkte, auf die jüdischen Feiertage Rücksicht genommen worden ist, erkundigten wir uns in Holzminden, wann die dortige Synagogen- Gemeinde den Antrag auf Verlegung gestellt habe. Daß Verlegungen von Märkten, die bereits in zahlreichen Volkskalendern auf bestimmte Tage angekündigt sind, große Schwierigkeiten verursachen und zu peinlichen Konsequenzen führen können, läßt sich nicht bezweifeln. Aus diesen Gründen zeigen zahlreiche jüdische Gemeinden entweder sofort nach Erscheinen jüdischer Kalender, einige sogar auf eine Reihe von Jahren im Voraus, den Behörden die Daten der jüdischen Festtage an. Das Wort „rechtzeitig" in der Notiz der „Freien Deutschen Presse" konnte unseres Erachtens demnach kaum zutreffend sein. Diese Vermutung bestätigte sich, denn auf unser Schreiben teilte uns der Vorsteher der jüdischen Gemeinde Nachstehendes mit: „Das Gesuch um Verlegung des Marktes auf einen anderen Tag ist erst Anfang September an die Herzogliche Kreisdirektion von mir eingereicht worden; früher war das Zusammenfallen des Marktes mit dem Dersöhnungstage nicht bemerkt worden. Die Behörden haben bereitwilligst und schleunigst das Ihrige getan, dem Gesuche zu willfahren. Die Zeit war aber zu kurz. Die Genchmioung des Herzoglichen Staatsministeriums ist nicht mehr vor dem 9. Oktober eingetroffen, weshalb der Markt an diesem Tage abgehalten werden mußte, was, veranlaßt durch den Stadt - Magistrat, am 7. Ok'ober in den hiesigen Blättern bekannt gegeben wurde. Diese Bekanntgabe lautete allerdings, aber wohl unbeabsichtigt, so, daß sie die in der „Freien Deutschen Presse" gegebene Auffaffung zulasten konnte." — Danach war den Herzoglichen Behörden kein Vorwurf zu machen; der Vorgang sollte aber zur Mahnung dienen, den Behörden die Daten jüdischer hoher Festtage „rechtzeitig" mitzuteilen. A. L. eJl Briefkasten der Redaktion. S. L., Berlin. Die Notiz des Hamburger „Deutschen Blattes" vom 1. d. M., daß ein begüterter Deutscher, ein Herr Trautmann in Arnstadt, an den Grafen Kospoth die Frage gerichtet habe, unter welchen Bedingungen die Herrschaft Offen noch käuflich sei, ist unzutreffend. Wenn aber das „edle" Organ hinzufügt: „Sollte nicht der Name Trautmann, der jüdisch klingt, alles erklären, und es sich hier einfach um den Versuch einer jüdischen