Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 11 (November 1905)
- Article
- Berlin
- Date
- 1905-11-01
- Page
- 607 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 607 Glück gehabt; vor ihm sollte sich Kcösell wegen öffentlicher Beleidigung des Staatsanwalts Grafen von Bredow verantworten, die er in einer Versammlung am 27. Juli d. I. in Pyritz getan hat. Kröseü war aber im Termin nicht erschienen. Obwohl er ein ärztliches Attest eingereicht hatte, wonach ihm das persönliche Erscheinen unmöglich sei, beschloß das Gericht am 7. d. M. aus Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl und beraumte einen neuen Termin zur Verhandlung an. Herr Krösell hat sofort Beschwerde beim Justizminister eingereicht und in seinem Blatt verkündet, daß „der Justizminister telegraphisch Bericht rc. aus Stargard eingefordert" habe. — Er soll trotzdem vorsichtshalber inzwischen nach Kopenhagen abgedampft fein. Die „Staatsbürger-Zeitung" hat sich am Z. November, offenbar unter dem heilsamen Zwang des § 11 des Reichspreßgesetzes, veranlaßt gesehen, nachstehende Berichtigung zu veröffentlichen: „Am S. August d. I. berichteten wir unter der Ueberschrift „Eine empörende Roheit" über einen Vorfall, der sich in einer jüdischen Pension (Hotel Matthias) in Pyrmont abgespielt haben sollte und an dem ein Hamburger Rechtsanwalt beteiligt war. Nachdem wir bereits auf Betreiben der Beteiligten, des Herrn Rechtsanwalt Dr. Blitz zu Hamburg und des Herrn Hoteliers Max Hopfeld, am 12. August d. I. eine Berichtigung des obenerwähnten Artikels gebracht haben, sehen wir uns heute zu folgender Erklärung veranlaßt: Der erwähnte Artikel beruhte auf einem Berichte eines unserer Reporter, der sonst als zuverlässig anzusehen ist. Im vorliegenden Fall hat sich nach weiterer Prüfung unsererseits ergeben, daß die gegen Herrn Rechtsanwalt Dr. Blitz und Herrn Hopfeld erhobenen Vorwürfe vollständig ungerechtfertigt und durch nichts begründet waren. Wir erklären daher gerne, daß wir es bedauern, den genannten Artikel vom 9. August d. I. veröffentlicht und dadurch die genannten Herren beleidigt zu haben, sowie gelegentlich der uns übersandten Berichtigung Zweifel an der Richtigkeit der Berichtigung zum Ausdruck gebracht zu haben." — Hoffentlich wird von dem § 11 des Preßgefetzes recht häufig der „Staatsbürger-Zeitung" gegenüber Gebrauch gemacht, da sie nach ihren eigenen Worten „gerne erklärt", Beleidigungen zu bedauern. Der Ausschuß des „Verbandes der Vereine für jüdische Geschichte und Literatur." hat sich entschlossen, die Restauflage des Jahrbuches für jüdische Geschichte und Literatur von 1899, 1902 und 1905 allen Rabbinern, Lehrern und Kantoren in Deutschland und Oesterreich zum Preise von 1 Mk. pro Exemplar einschließlich Porto, in den