Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 11 (November 1905)
- Article
- Berlin
- Date
- 1905-11-01
- Page
- 608 (sequence 7)
- Language
- German
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608 Im deutschen Reich. anderen Staaten zum gleichen Preise exclusive Porto zu überlassen. Bestellungen sind unter Beifügung des Betrages an Herrn Benas Levy, Berlin 0 2, Poststraße 9 zu richten. # Angermünde, 2. November. Herr Kaufmann Siegismund Hermann, der lange Jahre hier Stadtverordneter war und seit etwa 40 Jahren Vorsteher der dem Central-Vereine korporativ angeschlossenen hiestgen jüdischen Gemeinde ist, feierte mit feiner Ehefrau Emma, geb. Marcuse, am 30. v. Mts. die Goldene Hochzeit. Stolp i. P., 1. November. In dem gegen den antisemitischen Redakteur des „Bütower Anzeigers", Hugo Röhl, von dem Pastor Poetter in Wendifch-Selkow angestrengten Beleidigungsprozeß wurde am 5. Verhandlungstage endlich der Urteilsspruch gefällt. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plaidoyer betont, daß verschiedene Stellen der Röhlschen Artikel strafbar seien, weil in ihnen nicht erweislich wahre Tatsachen behauptet wurden. Wenn der Lehrer Wockenfuß die Artikel versaßt hätte, so wäre diesem, als Beteiligten, der Schutz des Z 198 des Str.-G.-B. wohl zuzubilligen, nicht aber Röhl, den er, wenn er auch aus nicht unedlen Motiven gehandelt habe, doch der Sensationslust zeihen müsse. Sonst seien es nur Bauern und Kossäten gewesen, die ihm in den Schöffengerichtssitzungen Stoff lieferten; aber jetzt sei es ein gesellschaftlich höher Stehender, und nun wollte er das verwundete Edelwild jagen. Der Angeklagte habe behauptet, daß Poetter Virtuose darin sei, die Lehrer zu kränken. Tatsächlich sei wohl bewiesen, daß Pastor Poetter die Lehrer Bertau, Steinke, Reinke schwer gekränkt habe, aber Röhl könne trotzdem nicht behaupten, daß er ein „Virtuose" in Lehrerkränkungen sei! Der Staatsanwalt hielt vier Punkte der Anklage aufrecht und Beantragte eine Geldstrafe von 500 Mk. eventuell 50 Tage Gefängnis und Publikationsbefugnis in drei Zeitungen. Das Gericht erkannte auf diese Strafe, die immerhin der Sensationslust Röhls, die oft genug jüdische Kreise schwer verletzt hat, Zügel anlegen wird. ± Gießen, 9. November. Vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts stand dieser Tage der antisemitische hessische Abgeordnete und Führer des hessischen Bauernbundes, Bürgermeister Philipp Köhler-Langsdorf unter der Anklage der Beleidigung des großherzoglich hessischen Staatsanwalts Reuß, des Oberlandesgerichtsrats Sandmann, des Medizinalrats Dr. Haberkorn und des Geheimrats Professor Dr. Psannenstiel, sämtlich in Gießen. Auf Grund der §§ 185, 186, 196, 200 des Strafgesetzbuchs verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe, weil von dem Angeklagten ungemein schwere Vorwürfe mit einer geradezu frivolen Leichtfertigkeit erhoben worden