Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 11 (November 1905)
- Article
- Berlin
- Date
- 1905-11-01
- Page
- 605 (sequence 4)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 605 „Vorurteil" gegen die jüdischen Kollegen ist. Dann wird auch einmal die Zeit kommen, in welcher die „Angabe der Konfession" kein wesentliches Moment mehr bei der Annahme eines Vertreters oder Assistenten bildet." Heber die Tätigkeit der „Gesellschaft zur Beförderung des Christentums unter den Juden" erstattete in derBranden- Lurgischen Provinzial-Synode am 24. Oktober der Ober- Konststorialrat v. Keßler den Bericht, in dem u. a. erwähnt wurde, daß ein Israelit, dem das Komitee die Taufe versagen mußte, weil er die im apostolischen Glaubensbekenntnis bezeugten fundamentalen Wahrheiten des christlichen Glaubens nicht anerkennen wollte, kurze Zeit darauf von einem Gemeindegeistlichen, der genau den Sachverhalt kannte, doch getauft worden sei. Von mehreren liberalen Synodalen wurde Verwahrung gegen den Vorwurf eingelegt, bei der Bekehrung und Behandlung jüdischer Proselyten gewissenlos vorzugehen. Die Synode beschloß aber, dem Komitee Dank und Anerkennung auszusprechen. Fast gleichzeitig wurde dasselbe Thema in der Pommerschen Provinzial-Synode erörtert und eine Resolution ähnlichen Inhalts angenommen. Dort aber hatte in der Verhandlung Herr Pastor prim. vr. Scipio den moralischen Mut zu erklären, daß er Gegner der Judenmiffion sei, die wenigstens in unserem Vaterlande keinen Zweck habe. Es würden sehr viele Tausende für diese Miffion geopfert, der Erfolg stehe aber in keinem Verhältnis zu der Ausgabe. Er sei prinzipiell kein Antisemit; er wundere sich aber, daß die Herren, die doch samt und sonders Antisemiten seien, Judenmission treiben wollen; das sei an sich ein Widerspruch. Es sei ja das gute Recht der Synode, die Resolution anzunehmen; er könne sich damit aber nicht befreunden." In der Brandenburgischen Provinzial-Synode ist eine derartige Stimme nicht laut geworden. Der im Nachstehenden geschilderte Vorfall, den wir ohne Namensnennung der beteiligten Personen veröffentlichen, nachdem die Angelegenheit einen befriedigenden Abschluß gefunden hat, zeigt, daß auch der Einzelne durch taktvolles und energisches Vorgehen sehr wohl in der Lage ist, Stellung gegen antisemitische Ausfälle zu nehmen und ungerecktfertige Angriffe gegen das Judentum und seine Angehörigen zurückzuweisen. Schauplatz des Vorfalls: Ein bekanntes Berliner Restaurant; handelnde und leidende Personen: Zwei Herren der „befferen Gesellschaft" und ein Glaubensgenoffe, den der Zufall zum unfreiwilligen Zeugen eines überlaut geführten Gespräches macht, in welchem gegen die „elende Judenpresfe" geschimpft wird