Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 11 (November 1905)
- Article
- Berlin
- Date
- 1905-11-01
- Page
- 604 (sequence 3)
- Language
- German
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604 Im deutschen Reich. Aerzte der bezeichnten Art, christlicher Konfession, gefälligst veranlassen zu wollen, Meldungen unter Angabe der bisherigen Tätigkeit und Beifügung aller Zeugnisse an den Unterzeichneten einzusenden. Dem betreffenden Arzte wird, wenn er sich als zuverlässig, strebsam und für die Verhältnisse als geeignet erweist, von hier aus das größte Entgegenkommen gezeigt werden, da es der Wunsch der Bevölkerung ist, möglichst bald einen zweiten Arzt zu erhalten." Der Dekan der Universität GöLLingen hat in diesem Schreiben mit Recht eine Herabsetzung des Aerztestandes erblickt und dieser Empfindung in einem Brief an den Regierungs-Präsidenten Ausdruck gegeben, dabei auch die Einzelheiten des gemachten Anerbietens als ^standesunwürdig" bezeichnet. Außerdem übersandte der Dekan das landrätliche Schreiben dem Vorsitzenden der hannoverschen Aerztekammer, welche beschloß, bei dem Oberpräfidenten Beschwerde zu führen. Der Fall hat eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung, er zeigt deutlich, wie sich in der Verwaltung das verhängnisvolle kulturwidrige Bestreben kundgibt, die antisemitische Konsessionalisierung der Berussstände zu fördern. Zu dem Artikel „Konfessionalismus unter den Aerzten" schreibt uns Herr Dr. T.: „Die Ausführungen, die unter dieser Ueberschrift in der letzten Nummer" dieser Zeitung gemacht wurden und sich gegen die Differenzierung der Aerzte nach ihrem religiösen Bekenntnis in dem amtlichen Stellennachweis des Leipziger Aerzteverbandes richteten, scheinen bei der Leitung dieser Vereinigung nicht unbeachtet geblieben zu sein. Die in den letzten Wochen erschienenen Stellen-Ausschreibungen unterscheiden sich von den früheren dadurch daß erheblich weniger Anzeigen mit einem aus die Konfession bezüglichen Vermerk versehen sind. Da aber, wo eine solche Angabe unumgänglich war, hat man sich auf den Zusatz „Angabe der Konfession" beschränkt. Wir geben uns keiner Illusion darüber hin, daß dieser Vermerk nicht etwa identisch wäre mit „Juden ausgeschlossen"; allein den Anti, semitiswus unter den deutschen Aerzten aus der Welt zu schaffen, liegt weder in der Tendenz, noch in der Macht des Leipziger Verbandes, und wir müssen uns damit zufrieden geben, daß er nach Möglichkeit wenigstens eine Form vermieden hat, die für die jüdischen Aerzte eine ausgesprochene Zurücksetzung bedeutete. Nachdem diese Forderung erfüllt worden, steht einem ferneren Zusammenarbeiten der jüdischen Aerzte mit ihren christlichen Kollegen aus dem Boden des Leipziger Verbandes nichts mehr im Wege. Hoffentlich führt dieses gemeinsame Wirken im Laufe der Zeit dazu, die christlichen Aerzte davon zu überzeugen, wie ungerecht und unbegründet vielfach ihr