Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 11 (November 1905)
- Article
- Berlin
- Date
- 1905-11-01
- Page
- 603 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 603 darstellende Gefährdung unserer SchlachtmeLhode in Deutschland einen ebenso wirksamen Schutz erfahren werde, wie in Oesterreich, wo das von dem „antisemitischen" Wiener Gemeinderat beschlossene Schächtverbot erst von der Statthalterei und dann auch von allen beteiligten Ministern als unzulässig erklärt wurde. Die deutsche Reichsregierung und die Mehrheit der deutschen Volksvertretung werden für religiöses Empfinden mindestens dasselbe Verständnis haben, wie die maßgebenden Kreise in Oesterreich. Die feudale „Kreuz-Zeitung" hatte dieser Tage erklärt, ein gewisser Kastengeist werde immer und auch dort herrschen, wo er vom Staate beseitigt sei. Im Offizierkorps aber, das seine Mitglieder im Interesse des Dienstes wie eine besondere Kaste abschließen müsse, fei die Sonderbündelei eher ein Vorzug, als ein Nachteil, weil die Gleichförmigkeit der dienstlichen Fähigkeiten und Leistungen gewahrt bleibe. Dazu bemerkt die „Freie deutsche Presse": „Ein Offizierkorps ist kein privater Zirkel, sondern eine Korporation, die von dem Reiche besoldet wird und daher auch unter der Kontrolle des Reichstags steht. Es darf daher verlangt werden, daß das Offizierkorps als solches keine anderen Zwecke verfolgt, als die bei seiner Schaffung beabfichtigten. Dazu gehört aber die Bildung einer besonderen adligen Kriegerkaste keineswegs. Wir unterhalten und besolden unser Osfizierkorps, damit es die Soldaten zum Kriegsdienst ausbilde und im Kriege leite, können verlangen, daß jeder, der die zum Offizier qualifizierenden Eigenschaften und Kenntnisse besitzt, auch unbeschränkte Zulassung zu diesem Berufe findet, mag er nun adlig oder bürgerlich, christlich oder jüdisch sein. Davon aber find wir noch leider weit entfernt, weil die Kriegsminister vermöge ihrer ganzen Erziehung genau dieselben beschränkten Anschauungen teilen, wie sie das Junkerblatt in dankenswerter Aufrichtigkeit proklamiert hat". Einen bemerkenswerten Beitrag zu dem aktuellen Kapitel des „Konfessionalismus unter den Aerzten" liefert ein Bericht der „Allg. Ztg. d. Judentums", wonach der Landrat des Kreises Dannenberg an den Dekan der medizinischen Fakultät in Göttingen und vermutlich auch an medizinische Fakultäten anderer Universitäten ein Schreiben gesandt hat, in dem um die Nach Weisung eines jüngeren Arztes für die Stadt Dannenberg und Umgegend ersucht wird. Dem betreffenden Arzte wird die Uebertragung der amtlichen Behandlungssachen (Impf- und Armenpraxis, Gutachten usw.) und außerdem ein. kleiner fester Zuschuß in Aussicht gestellt. Es beißt in dem Schreiben: „Hierdurch bitte ich ergebenst, junge