Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 11 (November 1905)
- Article
- Der Kartelltag eines wissenschaftlichen Verbandes
- Date
- 1905-11-01
- Page
- 585 (sequence 7)
- Language
- German
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Der KarLellLag eines wissenschaftlichen Verbandes. 585 überhaupt wäre ihm nicht ein einz'g-'s B.ispiel bekannt und dem Henn Ankläger anscheinend auch nicht. Dagegen sei beispielsweise der Schöpfir und Veiler einer unserer größten Nationalen Unternehmungen^ der Hamburg-Amenka-Vinie, die den Ruhm des deutschen Namens in alle Welt getragen habe, ein Jude. Es fei ferner röll^g unzulä'sig, wie mehrfach geschehen, Deutschtum und Judentum in G 'gensatz zu stellen. Naüonal'ttät und Religion li ßen sich als ungleichartige Begriffe nicht in Beziehung bringen, uow weniger kollrdienen sie miteinander. Eine nationale Kirche wie in Rußlrnd, wo nur der Bekenner der griechisch-katholischen Religion als Russe gelte, und der Kaiser zugleich das Oberhaupt der Vandeskirche sei, gäbe es in Deut'chland nicht. Die deutsche Nation, das deutsche Volk, die deutschen Reichsangedörigen oder die deutschen Staatsbürger gshören ihrem religiösem Bekenntnis nach drei großen Truppen an, dem Protestantismus, dem Katholizismus und dem Judentum. Alle drei Gruppen sind gesetzt und verfassungsmäßig völlig gleichwertige und gleichberechtigte Deutsche, die dem Vaterlande alle in gleicher Weste dienen. Wer wahrhaft deutsch fühlt, wird es als eine der schwersten Beledigungen onsehen müssen, Wenn ihm sein -Deutschtum abgEprochen wird, und ich kann es mir nur aus einem Mangel an denrscLem Empfinden erklären, wcnn das in leichtfertiger Weise geschieht. „Wer mir den Anspruch auf mein deutsches Vaterland bestreiket," rief Gamiel Messer in gerechter Empörung über solch schmachvolle Erniedrigung aus, „der bestreitet mir das Recht auf meine Gedanken, meine Gefühle, auf die Sprache, die ich rede, auf die Lust, die ich athrne. Darum muß ich mich gegen ihn wehren wie gegen e nen Mörder." Auf dem in der Diskussion von einem Redner erhobenen Emwurf, daß dem fremden Volk, das plötzlich zu uns gekommen sei, nicht die gleichen Rechne Zuständen, wie allen anderen, erwidere er, daß das fremde Volk bereits s it dem 8. Jahrhundert in Deutschland sei, also cu 800 Jahre länger als die polnischen und französi chen Elemente, die im V rbande Zahlreich vertreten wären, und deren Deu'schtum doch kein Verständiger in Zweifel ziehe, daß ferner die Verleihung der Rechte garmcht von jenem Redner und vom Kartelltage abhmge, daß das aber auch garmcht mehr nötig sei, da durch Gesetz und Verfassung die Gleichberechtigung garantiert sei, lange bevor der Herr Vorredner das L cht der Welt erblickt habe. Sehr bedenklich sei auch der Standpur kt, daß eine Gesellschaft sich ihre eigenen Rechte, unbekümmert um die objektiven Rechte Anderer, mache. Wer das unbekümmert tue, werde einer Strafanstalt kaum