Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 11 (November 1905)
- Article
- Der Kartelltag eines wissenschaftlichen Verbandes
- Date
- 1905-11-01
- Page
- 584 (sequence 6)
- Language
- German
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584 Iw deutschen Reich. dem sei es die Pflicht der deutschen Studenten, sich um das mit zu bekümmern, was das Vaterland angehe. Hoerner-Jena: Die Stellungnahme zu dem Antrag sei gleichsam die Grundlage des Kartells. Eine Gesellschaft mache sich ihre eigener Rechte, unbekümmert um die Rechte Anderer. A. H. Dr. Bauch.Leipzig bittet, den Antrag genauer Zu fassen. Es folgt eine Pause von Z Minuten. Entsprechend dem wiederholten und dringenden Wunsche des Kartelltages, den Antrag in 2 Teile zu Zerlegen und statt Konfession Religion Zu setzen, auch besonders hervorzuheben, daß der Antrag sich auch auf jüdische Kommilitonen beziehen solle, und nachdem vergeblich darauf hingewiesen worden war, daß dem Einzelnen seine Stellung zur Politik und Religion unbenommen sein solle, daß es sich vielmehr nur darum handele, welche Stellung der Verband als solcher gegenüber der Politik und Konfession einnehmen wolle, — stellt Dr. Jacoby den Antrag folgendermaßen: a) Don parteipolitischen Fragen hält sich der Verband grundsätzlich fern. b) Desgleichen von religiösen; insbesondere soll niemandem wegen seiner Zugehörigkeit zum Juden, tum die Aufnahme verweigert werden. Vorher führt Dr. Jacoby in seiner Erwiderung etwa Folgendes aus: Eine Judenfrage gäbe es, wenigstens für Deutschland, überhaupt nicht. Sie würde ein bestehendes Sonderrecht einerseits oder Sonderbestrebungen andererseits zur Voraussetzung haben. Wenn man von einer Polenfrage spreche, so meine man damit die polnischen Bestrebungen, die darauf hmausgehm, ein nationales Polentum, ein Königreich Polen wieder aufzunchten. Natürlich sei es eine bedeutungsvolle Frage, wie solchen revolutionären Gelüstm zu begegnen sei. Dem gegenüber kennen die deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens keine andere Nationalität als die deutsche. Sie erstreben nur, daß die ihnen verfassungsmäßig und gesetzlich verbürgte Gleichberechtigung nicht nur auf dem Papier stehe, sondern zur Wirklichkeit werde, wie es allein schon die Achtung vor der Verfassung und dem Ges tz ei fordert. In diesem Bestreben müßte sie jeder unterstützen, der Rechtsg.fühl besitzt und jeder, der davon durchdrungen ist, daß die Justitia, das fundamentum regnorum ist sollte aus Liebe zum deut chen Bäte-lande mit ihnen Schulter an Schulter kämpfen. Von antmationalen Tendenzen deutscher Kommilitonen jüdischen Glaubens oder der Juden in Deutschland