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Im deutschen Reich · 1905-11-01 · Heft 11 (November 1905) · p. 576

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 11 (November 1905)
Article
Der Ritualmord bei den Talmud-Juden
Date
1905-11-01
Page
576 (sequence 3)
Language
German
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576 Im deutschen Reich. späteren Zeit betrifft, dessen einstigen Wohnsitz die früheren Bücher untersucht hatten. Nachdem Herr Dr. Mommert eine solche Abschwenkung schon in seiner letzten topographischen Schrift (über Jerusalems Mauern und Wasserversorgung) halte ahnen lassen, hat er sie dann in dem Schriftchen „Menschenopfer bei den alten Hebräern" (mit dem wir uns hier aber nicht zu beschäftigen haben) eingeleitet und in der oben angezeigten Arbeit vollzogen, um sie in einer schon angekündigten dritten Broschüre über das gleiche Thema noch fortzuführen — deren NichtveröffenLlichung bei seiner Eigenart nun freilich nicht zu erhoffen steht. Daß aber jene Adschwenkung ihm zur Vermehrung seines Schriftsteller-Ruhms verhelfen werde, das erwartet wohl er selbst schon nicht mehr: In seinem eigenen Interesse können wir sie nur als eine Verirrung bedauern. Wenn er die vorhandenen Tausends von Schriften über den jüdischen Ritual-Mord um einige Nummern vermehren zu müssen glaubte, dann hat er allerdings sein Ziel erreicht — irgend eine wissenschaftliche Förderung des Problems aber bringt die angezeigte Arbeit nach keiner Richtung; denn was etwa in ihr wahr ist, das ist nichi neu — und das Neue in ihr ist nicht wahr. Mit unglaublicher Naivität und Kcitiklostgkeit rafft Herr Pfarrer Dr. Karl Mommert alles ihm über den angeblichen Ritual-Mord Erreichbare zusammen, fragt nirgends nach der Glaubwürdigkeit und geistigen Potenz seiner Zeugen, reißt Stellen aus dem Zusammenhänge, zitiert nicht selten ungenau und läßt für seine Auffassung Unvorteilhaftes weg, beruft sich auf Literatur, deren Fragwürdigkeit kein Geheimnis ist, und konstruiert leichtfertig einen „Beweis", dem man nur etwa den bekannten „Beweis" für die Schlechtigkeit der Jesuiten bei gewissen Gegnern derselben an die Seite stellen kann, was Tendenzmache und generalisierende Schnellsertigkeit des Urteils über eine sehr ernste, die Ehre von Tausenden bedrohende Sache angeht. Die bona fides soll dem Verfasser gewiß nicht angezweifelt werden; aber wenn er gelegentlich seine römisch-katholische Ueberzeugung betont, so müssen wir, um etwa daraus herzuleitenden Rekriminationen vorzubeugen, sehr energisch seststellen, daß eins solche Ueberzeugung keineswegs schon den talmudjüdischen Ritual-Mord einbezieht. Ueber letzteren ist nun schon so vieles pro et contra geschrieben worden, daß eine wirkliche Bestätigung der Anklage nur dann geliefert wäre, wenn aus dem Urtexte der Talmud-Schriften selbst, und nicht etwa aus Eisenmenger und Rohling, bündig-klare Aussprüche hergebracht würden, welche unzweideutig den Rirual-Mord empfehlen oder gebieten. In dieser Richtung hätte Herr Dr. Mommert, dem ja die Erlernung und Beherrschung fremder

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