Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 11 (November 1905)
- Article
- Die 1. Hauptversammlung des "Verbandes der deutschen Juden"
- Date
- 1905-11-01
- Page
- 568 (sequence 9)
- Language
- German
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588 Im deutschen Reich. an der Hand eines imposanten, mit großem Fleiße gesammelten und mit sachkundiger Sorgfalt gesichteten Materials auf die Zurücksetzung und Umschließung der Juden in allen staatlichen Stellungen hin, so in der Diplomatie und der allgemeinen Staatsverwaltung, im unteren Verwaltungsdienst, auf dem Gebiete der Schule, auf den Universitäten, in der Verwaltung7der öffentlichen Arbeiten und endlich in der Justizverwaltung, wo ebenfalls eine planmäßige Uebergehung der Juden statthat. Am Reichsgericht sei kein einiger Jude; auch jüdische Präsidenten gebe es nirgends; an den Oberlandsgerichten waren früher zwei Juden, keiner ist Senatspräsident geworden. Die neueste Ernennung in Caffel komme aus naheliegenden Gründen nicht in Betracht. Bei den Landgerichten feien als Beisitzer der Civilkammern vielfach jüdische Richter beschäftigt; viele vertreten den Vorsitzenden Monate und Jahre lang, aber Direktoren werden sie nicht. Bei den Amtsgerichten werden Juden, wie jeder andere, als Spruchrichter beschäftigt, aber aufsichtssührende Amtsrichter werden sie nicht. Die jüdischen Gerichts-Assessoren erhalten Kommissarien, nur wenn gar kein christlicher Assessor aufzutreiben ist. Zu Richtern werden sie nur im äußersten Notfall ernannt. Man drängt die jüdischen Assessoren in die Rechtsanwaltschaft und beklagt sich nachher darüber, daß zu viel Juden in der Rechtsanwaltschaft seien. Auch den Referendaren werde nach Möglichkeit der Eintritt in die Justizverwaltung erschwert. Zu Notaren wurde nur ein verhältnißmäßig kleiner Teil von Juden ernannt. Man führt ganz offen zwei verschiedene Listen. Zu Laienrichtern müsse man Juden ernennen wie Christen. Handelsrichter gebe es in den Großstädten fast mehr jüdische als christliche; überall haben sie sich bewährt und gezeigt, daß sie mit gleichem Eifer, mit gleicher'Pflichtreue ihres Amtes walten, wie ihre christlichen Kollegen. Dagegen gebe cs viele Gebiete in Deutschland, in denen die Juden nicht mehr zum Schöffen- und Geschworenendienste zugelassen werden. Bedauerlich sei es, daß die zurückgesetzten Personen von der Justizverwaltung sofort für qualificiert erachtet werden, jene Stellen zu bekleiden, wenn sie sich zur Taufe bequemen. Diese Tatsache sei um so bedauerlicher, weil sie bei einer Verwaltung, die zum Schutze für Recht und Gerechtigkeit eingesetzt ist, am schwersten wiegt. Kann denn der Staat in der Stunde der Gefahr sich auf Beamte verlassen, die um solcher äußeren Vorteile willen ihren Glauben wechseln, und dies in Zeiten, in denen ihre Glaubensgenossen in jeder Weise zurückgesetzt und zurückgedrängt werden? Schreckt denn nicht auch jeder gute Staatsbürger davor zurück, daß öffentlich von Staatswegen eine Prämie auf die Taufe gesetzt wird? — Auch aus dem Heeresdienst werden die Juden