Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 11 (November 1905)
- Article
- Die 1. Hauptversammlung des "Verbandes der deutschen Juden"
- Date
- 1905-11-01
- Page
- 562 (sequence 4)
- Language
- German
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r Jener Konferenz, eine Denkschrift, die damals auf Veranlassung des' f Kultusministers entworfen wurde, ruht seit dieser Zeit im Ministerium.' ), 'And das ist vielleicht gut so, da uns mit einer bloß territorialen sLandesvertretling, die uns der preußische Kultusmininister nur geben' , / kann, nicht gedient wäre, und es ist ferner auch besser, daß wir : uns selbst schaffen, was uns fehlt. Wir wollen kein staatliches :• . Kirchenregiment; was wir hierdurch an Ordnung und äußerer Macht gewinnen könnten, würden wir einbüßen an innerer Freiheit und innerem Frieden. Als Abhilfe für die allseitig empfundenen Mißstände wurde alsdann zuerst von Justizrat Breslauer der Gedanke s -eines großen „Judentages" angeregt, von Prof. Philippson lebhaft - ausgenommen und vertreten. Die konstituierende Versammlung vom Dezember 1900 lehnte den Judentag ab und übertrug einem 0= . schuß die Schaffung einer dauernden Vertretung durch den Zusammen- - schluß der bereits bestehenden jüdischen Organisationen. Das Statut - wurde von Prof. Philippson entworfen, der insbesondere die Frage der Organisation der kleinen Gemeinden , glücklich gelöst hat, sodaß ß-^nichts unvertreten geblieben ist in der deutschen Judenheit, und niemand den Mangel der Legitimation des Verbandes anfechten kann. Der Verband ist kein Judentag. In dem Judentag ist das Wesentliche i; /. die einmalige oder periodisch emznberufende große Versammlung mit t ihren Prolestrusen; in der Verbands-Idee ist das Wesentliche die Zu- ■ i' sammensaffung der Organisationen. Dem Ausschuß ist eine intensivere und stetigere Arbeit zugewissen, als der Hauptversammlung, die nur . . eins Erscheinungsform ist, in der sich der Ausschuß betätigt. Der '.v Verband ist aber auch kein bloßer Abwehrverein, wie der „Centr allerem"; er soll durch positive Arbeit für die Fortentwicklung und Stärkung des Judentums sorgen. Mit allem Nachdruck ist jedoch zur (Beruhigung der Orthodoxen zu betonen: der Verband ist keine i Kultusorganisation, er erstrebt weder eine staatliche noch beirre autonome Kultusorganisation, kein Konsistorium, (kein Synhedrium; er will auf autonomer Grundlage die weltlichen : Interessen des Judentums vertreten, Fragen der Religion und des ^Kultus, sowie der inneren Gemeindeverwaltung nur insoweit regeln, als es sich um Abwehr von Angriffen handelt. Diese Grund-!beftimmung des Statuts ist derart verankert, daß eine Aenderung unmöglich ist.' Der Verband will alles, was dem Juden und dem Judentum frommt, nur nicht die Gewissensfreiheit der Juden ein- : schränken, die Minorität bedrohen, Kultus, Ritus und Dogma reglementieren. Er will nur die unitas in necessariis Herstellen und; in dubiis die libertas gestatten; er will die bestehenden Organisationen,