Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1905-09-01 · Heft 9 (September 1905) · p. 459

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 9 (September 1905)
Article
Der Kampf um die akademische Freiheit
Date
1905-09-01
Page
459 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2316602-2316727-2316736-2335508--14163-2335572
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Der Kampf um die akademische Freiheit. 459 die Hauptrolle spielen, muß mit aller Entschiedenheit die Legitimation dazu abgesprochen werden. Andererseits verdient es Beachtung — und cs hat auch glücklicherweise solche gefunden — daß gerade diejenigen, welche unter konfessioneller Verhetzung zu leiden haben, den angeblichen Kampf gegen den Konfessionaliemus im vorliegenden Falle nicht mitgemacht haben, nämlich die jüdischen Studentenkorporationen. Ihre Stellungnahme war vernünftig und durchaus geboten. Die jüdischen Korporationen waren Zwar zunächst nicht direkt angegriffen. Sie verwahren sich, trotzdem sie prinzipiell nur Juden aufnehmen, mit Recht dagegen, als konfessionelle Verbindungen betrachtet zu werden. Die im K.-Cvereinigten Verbindungen jüdischer Studenten mit unbedingter Satisfaktion sowohl wie die im B. I. C. vereinigten schwarzen Vereine jüdischer Studenten haben sich das Ziel gesetzt, antisemitische Angriffe abzuwehren und ihre Mitglieder zu selbstbewußten und tüchbgen Kämpfern für die staatliche Gleichberechtigung zu erziehen. Diese Zwecke ziehen es selbstverständlich nach sich, daß Korporationen dieser Art nur Juden aufnehmen können. Die konfessionelle Absonderung ist also in diesem Falle nur ein Akt der Notwehr. Dieser Standpunkt wurde denn auch fast durchweg auf christlicher Seite anerkannt, und an den meisten Universitäten wurde erklärt, daß die jüdischen Verbindungen nicht als konfessionelle betrachtet würden, daß mithin die gegcn die konfessionellen Verbindungen gerichteten Maßregeln sich nicht auf sie bezögen. Immerhin war die Erklärung dieses Standpunktes nicht durchgängig schlüssig genug, um ausreichende Sicherheit zu gewähren. Vor allen Dingen aber besteht absolut keine Garantie dafür, daß nicht dasselbe Unrecht, welches zunächst den katholischen Verbindungen getan werden sollte, auch späterhin den jüdischen zugefügt werden könnte. L’appet-it vient en mangeant, und es wäre nichts leichter, als später den vorläufigen Standpunkt gegenüber den jüdischen Verbindungen zu ändern und zu erklären, man habe aus diesen oder jenen Gründen die früher erklärte Anschauung, daß die jüdischen Korporationen keinen konfessionellen Charakter tragen, für irrig erkannt und nehme jetzt den entgegengesetzten Standpunkt ein. Ist die Waffe des Ausschlusses von dem gemeinsamen Studentenausschüsse erst einmal geschmiedet, so läßt sie sich mit Leichtigkeit gegen jeden Beliebigen verwenden, und es liegt dann bei den leider heutzutage so stark überwuchernden antisemitischen Tendenzen in der Studentenschaft recht nahe, daß die Waffe auch gegen die jüdischen Verbindungen gekehrt werden kann. Und wenn dann etwa noch das leider so geläufige Mittel des Waffenverrufs, d. h. der Satisfaktionsunsähigkeitserklärung hinzukäme, ein Mittel, das ohnehin auch in der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.