Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 8 (August 1905)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1905-08-01
- Page
- 427 (sequence 10)
- Language
- German
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Umschau. 427 und Religionshaß zuließe, sich sonst gewiß begeistert hätten. Mit erdrückender Mehrheit hat am 5. Juli d. Js. eine von über 600 Personen besuchte Versammlung nichtinkorporierter Studenten im Palast-Restaurant zu Breslau eine Resolution angenommen, in der sie „vom Standpunkte der akademischen Freiheit es als selbstver» stündlich ablehnt, in den Kampf gegen die konfessionellen Verbindungen einzutreten." Ferner wurde nachstehende von dem jüdischen cand. jur, Friedmann beantragte Resolution anaenommen: „Die freie Studentenschaft bezeichnet es. ohne zu der Frage betreffs der konfessionellen Verbindungen Stellung zu nehmen, als eine Ungerechtigkeit, daß an der Berliner Hochschule die Gründung eines Verbandes mchtksnsessioneller Korporationen, bei welchem nur die katholischen Korporationen ausgeschlossen findbeschlossen wurde/' Der konservative MeichsboLe^ bezeichnet diese Beschlüsse als „eine Irreführung der OeffenLlichkeir", und einzelne liberale Blätter behaupten, „die Breslauer Finkenschaft habe sich vom Zentrum überrumpeln lassen", aber das ändert an der Tatsache nichts, daß der „Kampf um die akademische Freiheit" nur dann mit Begeisterung und Erfolg geführt werden kann, wenn er nicht im Sinne antisemitischer Engherzigkeit und unter Führern vor sich gsht, die ihre starren konfessionellen Vorurteile nicht verhehlen. Von diesem Standpunkte aus ist es vollständig erklärlich, daß auf dem Karteüiag des Bundes jüdischer Korporationen folgende Resolution einstimmige Annahme gefunden hat: ^Der Bund jüdischer Korporationen, der Verband der Vereine jüdischer Studenten ist seiner ganzen Tendenz nach nicht konfessionell, wie in der Oeffemlichkeit vielfach angenommen wird. Er sucht vielmehr seine Mitglieder zur Stellungnahme Zu allen kulturellen und sozialen Fragen innerhalb des Judentums cmzuregen. Infolge der judenfemdlichen Entwickelung, die das deutsche Sludentenwesen innerhalb der letzten Jahrzehnte genommen hat, ist die Existenz der V. I. St. mehr als berechtigt; sie, ist einfach eine Notwendigkeit. Was nun den sogenannten „Kampf um die akademische Freiheit" betrifft, so sieht der B. I. C. in ihm nur einen Versuch, im Namen der akademischen Freiheit eines der wichtigsten Rechte der Studentenschaft, die Koalitionsfreiheit, zu Ungunsten der katholischen Korporationen zu unterdrücken. Man mag sich zum Nltramontanismus stellen, wie man will, auf jeden Fall ist die gewaltsame Unterdrückung der katholischen Korporationen ein Unrecht und, wenn sie gar im Namen der akademischen Freihsit geschieht, eine innere Unwahrheit. Zufolge der akademischen Freiheit muß allen