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Im deutschen Reich · 1905-08-01 · Heft 8 (August 1905) · p. 422

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 8 (August 1905)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1905-08-01
Page
422 (sequence 5)
Language
German
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422 Im beut chen Reich. die Offizierslaufbahn erleichtert worden wäre, ist nirgends bekannt geworden. Vielmehr dürften diese Zulagen mitunter dazu Leigetragen haben, die feudale Strömung zu stärken, die dem Kriegsmmister es erschweren soll, mit den antisemitischen Fiktionen aufzuräumen. Das kann nicht im Sinne des obersten Kriegsherrn liegen, der am 9. August in Gnesen doch nicht nur zur Belehrung der Polen sagte: „Deutschland heißt Kultur, Freiheit für jeden, in Religion sowohl wie in Gesinnung und Betätigung!" Vergessen wir diese Worte nicht; wir fürchten, an sie die Gehilfen des Bauherrn unsers künftigen Kulturstaates noch oft erinnern zu müssen. Solche von allerhöchster Stelle gesprochenen Worte dürfen nicht verloren gehen. Weit entfernt, den Kaiser als Parteimann in Anspruch zu nehmen, müssen wir aus die Tatsache Hinweisen, daß alle Kräfte, die das Reich Zusammenhalten wollen, die Mittel nicht zurückweisen dürfen, die auch wir für die richtigsten halten. In einem Staate, defien Oberhaupt selbst den Grundsatz ausgestellt hat, daß „Recht Recht bleiben muß", ist kein Raum für erstklassige Menschendie von dem Wahne besangen sind, daß sie straflos Gesetze verletzen oder mindestens bei Gesetzesverletzungen eine andere Behandlung und Beurteilung beanspruchen dürfen als andere Staatsbürger. Nicht dem Offizierskorps, dem Graf Pückler-Klein-Tschirne angehörte, und für das er trotz seiner Umwerbungen der „roten Brüder" noch heute begeistert ist, darf man es zur Last legen, wenn er beständig den Gesetzen Hohn spricht und die gesetzlichen Organe abwechselnd umschmeichelt und verspottet, sondern den Trägem des Gesetzes, die ein solches Treiben zulassen und dadurch den Unseligen in dem Wahn bestärken, über den Gesetzen zu stehen. Mehrere liberale Blätter haben deshalb insbesondere das Verhalten des Landgerichts Glogau, bei dem seit einem Jahre ein Strafverfahren gegen Pückler wegen Bedrohung, Nötigung und Beleidigung schwebte, einer scharfen Kritik unterzogen. Ein neuer Termin wurde erst im Juli d. I. angesetzt, nachdem zahlreiche Blätter ihrer Verwunderung über diese Zögerung unverblümt Ausdruck gegeben hatten. Ein ähnliches Spiel scheint sich vor dem Berliner Landgericht II zu wiederholen, da bei dem Termin am 15. Juli Gras Pückler wieder unentschuldigt ausgeblieben ist und der Gerichtshof keine Verhaftung, sondern nur Vertagung des Termins und Vorführung des Angeklagten beschloß. In einer am 17. Juli abgehaltenen Tonhallen- Dersammlung erklärte er sein Nichterscheinen in Moabit damit, daß

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