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Im deutschen Reich · 1905-08-01 · Heft 8 (August 1905) · p. 421

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 8 (August 1905)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1905-08-01
Page
421 (sequence 4)
Language
German
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Umschau. 421 zeitige Verleugnung des angestammten Glaubens sich in der preußischen Armee sofort erwerben lassen, in andern Armeen aber auch ohne Taufe von jüdischen Offizieren in Krieg und Frieden glänzend bekundet werden, ist eine unbestrittene Tatsache. Ebenso unbestreitbar dürste es fetn? daß es bei der straffen Organisation des preußischen Heeres dem Kriegsminister leicht wäre, in dem Offizierskorps die unberechtigte Fiktion der mangelnden Qualifikationder jüdischen Offiziersaspiramen Zu tilgen, ebenso wie dem Justizminister die angeblichen mittelalterlichen Vorurteile der Oberlandsgerichtspräsidenten nicht hinderlich sein würden, wenn nur der rechte Wille vorhanden wäre, den verfassungsrechtlichen Grundsatz staatsbürgerlicher Rechtsgleichheit unzweideutig zur Geltung zu bringen. Darum allein kann es sich bei der Frage des Ausschlusses der jüdischen Offiziersaspiranten handeln, nicht aber, ob es für die deutschen Juden ein besonderes Glück sein würde, wenn ihren der HeerespflichL mit Eifer und Erfolg genügenden Söhnen das Offizierspatent nicht länger verfagt bliebe. Die Anregung des Fürsten Henckel von Dorrnersmarck, so deplaziert sie war, weil sie sich zumeist an jüdische Vertreter der baute financ-e richtete, war vielleicht nur eine Folge der weitverbreiteten Ansicht, daß der Zugang zur Offizierelausbahn befähigten Söhnen minderbegüterter Familien eröffnet werden müsse. Von Jahr zu Jahr ziehen bei den großen Fortschritten der Technik und Industrie die bürgerlichen Berufe tüchtige junge Leute an sich, die auf diese Weise ein weit besseres Auskommen und eine unabhängigere Stellung finden als bei der Offizierslaufbahn, die von ihren früheren Annehmlichkeiten manche mit der Zeit eingebüßt hat. Die auskömmliche Besoldung der Offiziere, wenn eine solche nötig erschien, um der Armee hinreichend tüchtige Kräfte für das Osfifierskorps zuzuführen, war jedoch zweifellos Sache nicht einzelner Geber, sondern des Reichs, dessen Vertreter für unerläßliche Heereszwecke stets genügende Opferfreudigkeit bewiesen haben. Jedenfalls wiegen auch bei dieser Angelegenheit die verfassungsrechtlichen Bedenken noch ungleich schwerer als die der Antisemiten, deren Widerwille gegen einen unter Mitwirkung jüdischer Nnarugrößeu zustande gebrachten Offizier-Hilfsfonds kaum ernst zu nehmen ist, oder als die Abneigung der jüdischen Finanzmänner, Opfer für eine Körperschaft zu bringen, die jüdischen Angehörigen den Makel der Minderwertigkeit anheftet. Schon jetzt empfangen inele Offiziere aus Zuwendungen ihrer Chefs, aus Ver> mächtniffen von Kameraden und aus Familienstistungen Zulagen, aber daß dadurch begabten Söhnen unbemittelter Familien der Eintritt in

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