Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 8 (August 1905)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1905-08-01
- Page
- 420 (sequence 3)
- Language
- German
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420 Im deutschen Reich. gehenden Belichten der Oberlandesgerichtspräsidenten nachgeht, welche auch der Animosität der sogenannten höheren Gesellschaftskreise gegen die Juden Rechnung trügen. Durch die unbegründete Anklage gegen die OberlandesgerichLspräsidenten beweist der Urheber jener Kundgebung nur, daß er mehr Talent zum Höfling ' als zum Verteidiger hat und, wenn er wirklich Jude sein sollte. — ganz aus der Art geschlagen ist. Das ist ihm in ebenso vornehmer als entschiedener Weise bereits von nichtjüdischer Seite entgegengehalLm worden. In den „Mitteilungen zur Abwehr des Antisemitismus" hat ihm Theodor Barth die berechtigten Worte entgegengeschleudert: „Der Juftizminifter verletzt durch seine Derwaltungspraxis ganz offenbar den Grundsatz einer staatsbürgerlichen Rechtsgleichheit, indem er mit Rücksicht aus vorhandene antisemitische Tendenzen in der Bevölkerung gewiffe Beamte von gewissen Stellen nur deswegen ausschließt, weil sie Juden sind. Diese Verletzung wird dadurch noch offenkundiger, daß der Hinderungsgrund für die Beförderung in -manchen Fällen schon dadurch gehoben werden kann, daß sich der betreffende Beamte zu einer Charakterlosigkeit, nämlich zu einer Taufe entschließt, die nicht in religiösen, sondern in Avancementsbedürfniffen ihre Ursache hat. Diese Verwaltungspraxrs verzeihlich zu finden, halte ich für recht bedenklich, und für um so bedenklicher, wenn die Entschuldigung für diese Verletzung staatsbürgerlicher Rechtsgleichheit aus den Kreisen der Juden selbst kommt." Treffend hat Theodor Barth dabei auch aus den großen Uebelstand hingewiesen, daß die Praxis der preußischen Justizverwaltung ansteckend aus alle anderen Teile des Beamten - Organismus wirken, mußte. Wenn schon der Justizminister aus angebliche antisemitischen „Imponderabilien" Rücksichten nehmen zu müssen glaubt, dann erscheinen die Regierungen, die keinen jüdischen Assessor annehmen, die Universitätsverwaltung, die keinen Juden zum ordentlichen Professor macht, die Militärverwaltung, die keinen Juden auch nur Reserveoffizier werden läßt, vollauf gerechtfertigt. Sollte der Mann mit der „vornehmen Gesinnung des geduldigen Abwartens" sich auch zur Verteidigung des Kriegsministers von Einem berufen fühlen, dann würde er aller Wahrscheinlichkeit nach lebhaft betonen, daß dieser Minister durchaus kein Antisemit sei, sondern nur dem Vorurteil des Offizierkorps Rechnung trage, die Juden seien durchweg nicht für Osfiziersstellungen qualifiziert. Daß diese „mangelnden Qualitäten" durch recht-