Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 8 (August 1905)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1905-08-01
- Page
- 419 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2316602-2316727-2316735--14061-2335438- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Umschau. 412 von jüdischer Seite solche „Scherze" einzelner Kreise der Bevölkerungsmehrheit als keine Rechtsverletzungen empfunden würden. Seit 12 Jahren ist der Central-Verein mit wachsendem Erfolge bestrebt, einerseits die deutschen Juden dazu aufzurütteln, nicht um die Erfüllung verfassungsmäßiger Rechte Zu betteln oder sie durch Gegendienste zu erkaufen, sondern sie nachdrücklich, laut und verständlich zu fordern, andererseits aber die Behörden davon zu überzeugen, daß jede ungesühnte Rechtsverletzung nicht nur die direkt Betroffenen, sondern auch den gesamten Rechts- und Kulturstaat schädigt und schändet. Man hat den deutschen Juden nichts geschenkt, als man ihnen die Gleichberechtigung gewährte, sondern nur ein tausendjähriges Unrecht gutmachen und Deutschland auf eine höhere Stufe heben wollen, als diej >nige ist, auf der jene unkultivierten Barbarenstaaten stehen, in denen heute noch nicht Leopold Schefers Satz gilt: „Mit Ehrfurcht grüße jedes Menschenhaupt, das Dir im Sonnenlicht entgegenwandelt, denn wisse, glaub' und fühle: alle Menfchen sind Genossen Deines Seins, sind wie Du!" Wer anders denkt und handelt, drückt das deutsche Kulturniveau herab; dagegen anzukämpfen, ist vor allem Pflicht der Juden, denen nicht nur ihre eigene Ehre, sondern auch die ihres deutschen Vaterlandes teuer ist. Da gibt es kein Zaudern rmd Abwarten; jedes Recht will erkämpft, will mannhaft verteidigt sein, sonst rostet es und wird zum alten Eisen geworfen. So denkt und empfindet heute die weitaus größte Mehrheit der deutschen Juden; sie steht fast verständnislos der merkwürdigen Tatsache gegenüber, daß zwölf Jahre nach Begründung des Central- Vereins deulscherStaatsbürger jüdischen Glaubens ein jüdischer Rechtsgelehrter den Mut haben konnte, die Zurücksetzung jüdischer Juftizanwärter durch den zunächst zum Schutze von Recht und Gesetz berufenen Justizminister Schönstedt und jede Umgehung der Verfassung im Verwaltungswege öffentlich zu beschönigen. In jener mehr als seltsamen Kundgebung wurde dabei die längst überwundene Anschauung aufgefrischt, daß diese bedauerlichen Uebelstände schwinden würden, wenn das deutsche Volk die Krankheit des Anlisemitiswus überwunden haben werde; bis dahin möchten die deutschen Juden „in vornehmer Weise" auf die tatsächliche Gleichstellung geduldig harren. Wir halten den, der sich wehrt, wenn er getreten wird, für weit vornehmer, als den Mann, der mit Hiobsgeduld es richtig findet, daß ein Minister die Verantwortung für die Verletzung bestehender Rechte durch den Hinweis auf Kronrechte von sich abwälzt, oder, wie fein diensteifriger Lobredner meint, nur den über die Qualifikation der Bewerber ein-