Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 8 (August 1905)
- Article
- Das Schächten
- Date
- 1905-08-01
- Page
- 412 (sequence 19)
- Language
- German
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412 Im deutschen Meich. gehalten. Und das, trotzdem sie, wie Flavins Josephus („Altertümer" XIII, 10, 6; XVIII, 1, 4 usw.) berichtet, „lehrten, daß man nur das, was in der Bibel geschrieben steht, als heilig zu achten habe, aber das aus der Ueberlieferung der Väter Stammende nicht zu beobachten brauche". Ist das nicht auch ein historischer Beweis von unanzweifelbarer Argumentationskrafb? Dr. v. Schwartz aber fabelt, daß das Schächten „das Werk altorientalischer Rabbiner" sei, und vergleicht (S. 58) die „Beweismittel der rabbinischen Schriften" mit „dem bei kleineren Theatern üblichen Eintreffen von Theaterbriefen"! Ist es etwa Befangenheit, wenn wir behaupteten, daß elementare Unwissenheit, die noch dazu in der Toga tiefgründiger Gelehrsamkeit einherstolziert, sich kaum je zuvor mit gleich anmaßlicher Selbstgefälligkeit gespreizt hat, wie in dem Buche des Dr. v. Schwartz? Gleich hochfahrend gebärdet er sich bei der Kritik, mit der er das Gewicht der Gutachten Zu Gunsten des Schächtens abzuschwächen, richtiger „nachzuweisen" unternimmt, daß diese Urteile „jetzt ganz wertlos, von keiner Bedeutung mehr, veraltete, verbrauchte Waffen sind, nicht mehr mitsprechen" (S. 94): gleichwie er betreffs der jüdischen Religionsvorschrrften und ihrer Verbindlichkeit seine selbstherrliche Autorität über diejenige der Rabbiner stellt, so spielt sich der Konstanzer Gewerberat auch inbezug auf physiologische und Liermedizinische Fragen als berufeneren Beurteiler auf, wie die anerkannten Meister dieser Wissenschaften. Auf diese, den breitesten Raum des Buches einnehmenden Ausführungen kann natürlich im vorliegenden Zufammenhange nicht eingegangen werden; das soll an anderer Stelle gründlicher, als Herrn Schwartz lieb sein dürfte, geschehen. Hier sei nur bemerkt, daß es sich um nicht weniger wie d reih und ertacht undsi e b zig schächtgünstige Gutachten handelt, welche herrühren von 14 Direktoren und 26 Professoren tierärztlicher Hochschulen, 18 Landes-, Staats- und städtischen Obertierärzten, 18 Departements-, 114 Kreis (Bezirks-), 21 Sanitäts-, Polizeirc. Tierärzten, 64 Schlachthof-Direktoren, also zweihundertfünfundsiebzig (d. h. 77,6 pCt.) Veterinären, ferner von 48 Professoren der Physiologie, Anatomie k. 24 Großmetzgern refp. Fleischer-Innungen, 4 Tierschutz-Vereinen und 2 Aerzten. Von diesen Gutachtern bezeichnen 123 (und zwar 26 Universttäts-Professoren der Physiologie rc., 18 Direktoren refp. Professoren tierärztlicher Hochschulen, 8 Departements-, 45 Kreis-Tierärzte, 20 Schlachthof-Verwalter, 7 Fleischer- Innungen und 6 Großschlächtermeister) das Schächten als die