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Im deutschen Reich · 1905-08-01 · Heft 8 (August 1905) · p. 410

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 8 (August 1905)
Article
Das Schächten
Date
1905-08-01
Page
410 (sequence 17)
Language
German
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410 Im deutschen Reich. Lehrmeinung, welche die rituelle Schlachtmethode als nicht biblisch oder nicht bindend bezeichnet; Pfarrer Weichwann bemerkt in seiner erwähnten Schrift „Das Schächten", S. 14, durchaus zutreffend: „Es wird nirgends über das Daß, sondern nur über EinZelheiten des Wie gesprochen." Selbstverständlich würde es in diesem Zusammenhänge zu weit führen, im Einzelnen nachzuweisen, daß die jüdisch-traditionelle Auffassung in der Tat die einzig mögliche ist. Nur auf zwei Momente sei kurz hingedeutet, welche, unabhängig von allen dogmatischen Rücksichten, sprachlich und historisch diesen Nachweis erbringen: 1. Das Wort „schachat“ mit seinen Ableitungen erscheint an 45 Stellen der Bibel, aber nur dann, wenn vom Schlachten von oder für Israeliten die Rede ist, hingegen niemals, wenn über Schlachten von oder für Nichnsraeliten berichtet wird, wo stets der Ausdruck „tobach“ gebraucht wird (z. B. 5. B. M. 28, 31). Das beweist, wie Goltz in seinen „Historischen Studien :c.' (S. 118), wo Dr. v. Schwartz es gelesen hat, richtig hervorhebt, „daß schon iw Pentateuch ein strenger Unterschied zwischen dem vorschriftsmäßigen jüdischen Schächten und dem Schlachten der Nochrim, Fremden, gemacht wird." Nun kann aber das durch das Derbum „schachat“ in der Bibel bezeichnete Schlachten einzig und allein die Tötung durch den Halsschnitt sein. Denn selbstverständlich hat das Wort „schachat“ seinen Sinn ebensowenig geändert, wie irgend ein anderes hebräisches Wort: es hat zur Zeit Moses genau so „schachten" (das von „schaehat“ abstammt), also den Halsschnitt bedeutet, wie z. B. „bajit“ zu allen Zeiten „Haus", ,5scüulchaiD stets „Tisch" bedeutete. Jedem, der die Anfangsgründe der hebräischen Sprache kennt, sind das geläufige Dinge; Dr. v. Schwartz aber fanfaronniert (S. 55): „Heute zitiert die Rabbiner Engelbert und Kayserling, die in Wahrheit das Gegenteil sagen. Sr beruft sich ferner auf die Rabbiner Rothschild- Alzey und Dr. LandsLerg - Kaiserslautern, trotzdem beide in wiederholten Veröffentlichungen (die dem Dr. v. Schwartz bekannt waren, da er die Schrift von L. Hamburger, in der sic erschienen sind, auf S. 114 seines Buches erwähnt) sich gegen die ihnen insinuierte Ansicht nachdrücklich verwahrt haben. Von seinen „rabbinischen Autoritäten" verbleiben tatsächlich nur Zwei, der Dr. S L ern-Buttenhausen (alias „Dr. William Rubens" und „Theologus“), welcher „wegen verschiedener Verfehlungen", die ihn „dienstlich unmöglich" gemacht hatten, von seiner Vorgesetzten Behörde nbgesetzt ßourde und aus dem Judentum ausgeschieden ist, sowie Dr. Leovold Stein, dessen religiös-radikale Ansichten selbst von seiner extrem-freisinnigen Gemeinde mißbilligt wurden, so daß er sein Amt niederlegen mußte. Um wetteren Ausflüchten Schwartz's zuvorzukommen, sei hinzugefügt, daß ein Rabbiner „Alsberg", auf den er sich neuerdings beruft, nie existiert hat, daß Alb. Löw kein Wort gegen das Schächten geäußert hat, und daß Dr. Hamili o n, ein Arzt in London, aber weder Rabbiner, noch Indischer Schriftaelehrter ist-

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