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Im deutschen Reich · 1905-08-01 · Heft 8 (August 1905) · p. 409

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 8 (August 1905)
Article
Das Schächten
Date
1905-08-01
Page
409 (sequence 16)
Language
German
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2)as Scyäcyten. 409 täubung durch Gehirnschlag, SchlachLmaske, Schußmaske u. s. w. würde somit einem Verbote des Schächtens gleichkommen und Hunderttausende von Bekennern der jüdischen Religion zwingen, auf den Genuß dieses wichtigen Nahrungsmittels Zu verzichten, um nicht ihr Gewissen durch UeberLretung einer Religionssatzung Zu belasten." Dieser Kundgebung, welche die Unterschriften ausnahmslos aller 259 Rabbiner Deutschlands ohne Unterschied des religiösen Standpunktes trägt"), haben sich mit gleicher Einmütigkeit sämtliche Rabbiner Oesterreichs angeschloffen, und bereits vorher haben die Rabbiner des Königreichs Sachsen, der Schweiz, sowie aller Länder, wo ein Anlaß dazu vorlag, das Gleiche aufs nachdrücklichste beteuert. Diese Erklärung würde selbstverständlich an Gewicht nicht im Allergeringsten einbüßen, wenn der eine oder andere Rabbiner oder jüdische Schriftgelehrte eine abweichende Meinung geäußert hätte. Gibt es denn irgend eine Glaubensgemeinschaft, über deren Satzungen und Dogmen unter ihren Geistlichen volle Uebereinstimmung herrscht? Entscheidend ist nur, wie diese Satzungen und Dogmen in den autoritativen Religionsschriften festgelegt sind, nicht aber die haeretische Deutung dieses oder jenes ihrer Interpreten. Und es kann nicht dem Schimmer eines Zweifels unterliegen, daß über kaum eine Zweite Vorschrift, über ihren biblisch-mosaischen Ursprung und ihre unverbrüchliche Verpflichtungskraft gleiche Uebereinstimmung die Jahrtausende hindurch geherrscht hat und bis auf den heutigen Tag herrscht, wie gerade über das Schächten. In dem ganzen, großen religionsgesetzlichm Schrifttum, das eine schier unübersehbare Litteratur umfaßt, findet sich auch nicht eine einzige *J Zur weiteren Kennzeichnung der Art, wie Dr. v. Schwartz „einzig und allein die Wahrheit ermitteln und für sie eintreten will", sei Folgendes bemerkt: Die Rabbiner-Erklärung ist nicht nur in zahllosen Tausenden non Exemplaren verbreitet und in die vor zehn Jahren erschienene Schrift des Pfarrers Dr. Frank: ..Das Schächten vor der Bayerischen Volksvertretung" (Würzburg 1894) S. 25, sowie in die vor fünf Jahren veröffentlichte Broschüre des Pfarrers Weichmann „Das Schächten" (Berlin 1890) S. 10 ff. (hier mit sämtlichen Unterschriften) ausgenommen, sondern im Deutschen Reichstage am 25. April 1899 und in der badischen Kammer am 21. April 1399 verlesen, also sicherlich Gegenstand allgemeiner Kenntnis geworden. Trotzdem wird dieselbe von Dr. v. Schwartz auf den nahezu siebzig Seiten, die er der religionsgesetzlichen Seite der Sch ächtfrage widmet, mit keinem Worte erwähnt, sondern, wie alles, was ihm unbequem ist oder sich nicht für seine Zwecke zurechtstutzen läßt, einfach Lotgeschwiegen Dieses Gebühren erhält seine richtige Beleuchtung durch die Tatsache, das; er zwar jene vor elf Jahren ergangene einhellige Enunciation der Rabbiner unterdrückt, hingegen mit breitem Behagen die lange zuvor geäußerten dissenlierenden Ansichten einiger „Rabbiner" anführt und als beweiskräftig ausbeutet' Daß er auch hierher mit allerlei Kunststücken operiert, wurde bereits erwähnt: Er

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