Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 8 (August 1905)
- Article
- Das Schächten
- Date
- 1905-08-01
- Page
- 405 (sequence 12)
- Language
- German
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Das Schächten. 405 res Talmuds auf, mit dem er sogar vertrauter tut, als die Rabbiner*); tatsächlich hat er alle diesbezüglichen Angaben, wie bereits bemerkt, von anderen, Zumeist von Goltz, „Historische Studien" usw., abgeschrieben, und die bloße Art seines Zitierens offenbart, daß er die betreffenden Schriftwerke nie in seinem Leben auch nur gesehen hat.**). Und wenn es anders wäre, wenn er das erforderliche Wiffen besäße, hat wirklich ein außerhalb eines Bekenntnisses Stehender das Recht, über religionsgesetzliche Fragen dieses Bekenntnisses obergutachtlich zu entscheiden? Die Herren Dr. v. Schwartz und Stenz würden sicherlich — und das mit Fug und Recht — nicht Zögern, das anmaßliche Gebahren eines Juden aufs schärfste zu verurteilen, der sich herausnimmt, über den Lehrinhalt des Christentums und über die Verbindlichkeit seiner Vorschriften abzuurteilen, sich überhaupt ein Urteil darüber zu verstatten und nun gar zu der Forderung sich zu versteigen, daß dieses sein Urteil für die Duldung oder die Unterdrückung einer von der Christenheit heilig gehaltenen, von ihren Geistlichen als unantastbar bezeichneten Religionssatzung maßgebend sein soll. Unter rückhaltloser Zustimmung aller gesitteten Juden würden die Herren ein derartiges takt- und pietätloses Verhalten mit der Züchtigung kurzerhand abtun, daß in dem häuslichen Streit der Christen der Richtchrist zu schweigen hat, daß etwaige Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und die Bewertung ihrer Vorschriften und Gebräuche, über ihre Beibehaltung oder Beseitigung die Christen allein unter sich zum Austrag zu bringen haben. Kein gerecht Urteilender könnte es mißdeuten, wenn wir Juden die gleiche Schonung unserer religiösen Empfindungen, das gleiche Selbstentscheidungsrecht über die Interpretation und die Aufrechterhaltung unserer Satzungen und Bräuche auch für unser *) Durch welche Praktiken er das fertig bringt, dafür hier nur ein Beispiel: Unter den Talmud - (Stellen, deren Unkenntnis er den Rabbinern vorwirft, führt er (S. 122) ans „Midrasch rabba Kap. 41" an: „Dem Herrn macht es wohl keinen Unterschied, ob ein Tier durch einen Stich in den Nacken oder durch einen Schnitt in den Hals geschlachtet wird." Er hat dieses Zitat nicht, wie er glauben machen will, aus D. Sunonsen „Talmndische Lebensreaeln," sondern mit der Quellenangabe ans Malm im „Nachtrag zur Gutachten-Sammlung" S.37 abgeschrieben, jedoch den dort angeführten Nachsatz: „aber die Gebots find gegeben, um die Sitten und Gedatlken des Menschen zu läutern", durch den das Vorangehende erst seinen richtigen, das gerade Gegenteil von dem, was Schwartz hineinerdichtet, erweisenden Sinn erhält, wohlweislich unterdrückt. **) Er schreibt z. B. ans S. 121: „Wir wollen nun auch noch das jüdische Gesetzbuch, den Talmud . . . durch blättern"; dabei ist der Talmud (richtiger die Talmude, der jerusalemifche und der babylonische) ein Riesenwerk von über 3000 Gr oßsolio - Seiten! Er leister S. 122 das Zitat: „Der Talmud sagt im Midrasch Genesis rabba Kap. 44" (wie wir sahen, abgeschrieben aus Malm a. a. O., wo es richtigheißt: „Midrasch rabbaKap.44), was dasselbe ist, wie etwa: „Schiller sagt in Goethe's„Faust"Akt2."