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Im deutschen Reich · 1905-08-01 · Heft 8 (August 1905) · p. 403

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 8 (August 1905)
Article
Das Schächten
Date
1905-08-01
Page
403 (sequence 10)
Language
German
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Das Schächten. 403 einem Schein von Recht nicht behauptet werden, daß das Schächten im Gegensätze zu anderen Arten des SchLachtens eine Tierquälerei darstellt." Sicherlich eine Musterleistung der Ermittelung der Wahrheit und des Eintretens für dieselbe! Es ist eine arge Entstellung, wenn Dr. v. Schwartz, noch dazu unter ausdrücklicher Betonung: „Das ist alles", Virchow nur die Meinung äußern läßt, „daß das Schächten im Gegensatz Zu anderen Arten des Schlachtens keine Tierquälerei darstellt", hingegen den entscheidenden Satz: „Dieser Zweck wird (durch das Schächten) in ungleich sicherer Weise erreicht, als durch irgend eine andere Art der Tötung" schlankweg unterdrückt! Und eine noch schlimmere Entstellung, wenn er aus dem Einleitungssatz: „soweit meine Kenntnis . . . reicht", die Worte „durch den jüdischen Religionsgebrauch" einfach verschwinden läßt! Die Absicht, d. h. die bewußte Entstellung liegt am Tage: nur hierdurch kann Schwartz den Anschein erwecken, als ob Birchow in der Tat selbst sagt, daß er keine Kenntnis von dem vsrgeschriebenen Schächten hat, also nie Großvieh schachten sah.") Endlich nur noch ein Beispiel: „Gutachten-Sammlung 3.68: LandestierarzL Peters - Schwerin i. M.: „Auch das für das Schächten vorbereitende Verfahren, so wie es in den größeren Schlachthöfen mit Hilfe von Matratzen und Winden ausgesührt wird, ist mit keiner Qual! Schwartz S. 100: „Tierarzt Peters-Schwerin gibt ein schächtgünstiges Gutachten ad, oberer erklärt, die Frage, ^ob die Vorbereitungen schmerzlos für die Tiere bleiben", nicht beantworten zu können, da er nicht genügende j Beobachtungen gemacht habe." *) Wie jeder Böüsinmge erkennt will Virchow nichts weiter sagen, als Latz er sich kein unbedingtes Urteil über den Zweck des Schächiens zutraut, d. h. ob „diese Art der Tötung aus dem Grunde vorgeschrieben ist, um unnützige Quälerei der Tiere zu vermeiden uud (was, in Parenthese bemerkt, Schwartz anzuführen — vergißt!) durch vollständige Entfernung des Bluts Las Fleisch für den menschlichen Gebrauch besser zu machen." Wozu in aller Welt sonst der ganze Hinweis auf deu Religionsgebrauch, auf Len Grund der Vorschrift und ihren Zweck, wenn Virchow nur seine unzureichende Kenntnis oder gar völlige Unkenntnis des Schächiens selbst eingestehen wollte? In diesem Falle hätte er sich kurz undpräzise ausgedrückt: „soweit meine Kenntnis vom Schächten der Schlachttiere reicht" und die ganze Auseinandersetzung über den Zweck unterlassen. Die Veranlassung, aus diese:: Punkt überhaupt einzngehen, lag in der Art der Fragestellung, welche lautete: „ob das durch den israelitische:: Ritus vorgefchriebene Schächten der Schlachttiere einen schmerzvolleren und langsameren Tod

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