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Im deutschen Reich · 1905-08-01 · Heft 8 (August 1905) · p. 402

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 8 (August 1905)
Article
Das Schächten
Date
1905-08-01
Page
402 (sequence 9)
Language
German
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402 Im deutschen Reich. Haltung der erforderlichen! Vorsichtsmaßregeln (wie sie z.; B. in dem Erlaß der hohen Preußischen Ministerien des Innern und der geistlichen Angelegenheiten d. d. 14. Januar 1889 angeordnet sind) so vorgenommen werden, daß Tierquälereien dabei ausgeschlossen sind."! Und ein derartiges Vorgehen nennt Herr Stenz „einzig und allein die Wahrheit ermitteln und für sie eintreten"! Aber man höre weiter: Dr. v. Schwarz spricht allen Ernstes, gleichwie dem Physiologen Du Bois-Reymond, so auch dem Pathologen Rudolf Virchow die Kompetenz, ein Zutreffendes Urteil über das Schächten abzugeben, und deshalb dem von ihm erstatteten Gutachten jegliche Beweiskraft ab, weil er „niemals habe schachten feinem Gutachten selbst einräumen. GuLachten-SaMwlung(S.IZ):! Prof. Virchow: „Auf den Wunsch des Herrn! Rabbiners vr. Kayserling zu Len-! genau bezeuge ich hierdurch, daß, j soweit meine Kenntnis von dem! durch den jüdischen Religionsgebrauch! vorgeschriebenen Schächten des! Schlachtviehes reicht, diese Art der; Tötung aus dem Grunde vor-! geschrieben ist, um unnützige! Quälerei der Tiere zu vermeiden j und durch vollständige Entfernung; des Blutes das Fleisch für den j menschlichen Gebrauch besser zu j machen. Dieser Zweck kann auf die! angedeutete Weise vollständig er-; reicht werden; ja, wenn alle Bei stimmungen des Rituals voll-; ständig erfüllt werden, was bei! der Natur der Handlung sicher zu erj warten ist, so wird sie in un- . gleich sicherer Weise erreicht, j als durch irgend eine andere i Art der Tötung. Meiner Meinung! nach rann daher mit irgend! sehen." Letzteres soll Virchow in Man vergleiche: Schwartz S. 98: „Was sagt Virchow? Auf Wunsch des Rabbiners Dr. Kayserling „bezeugt" er, daß das (betäubungslose!) Schächten vorgeschrieben ist, um unnötige Quälerei der Tiere zu vermeiden; seiner Meinung nach könne nicht behauptet werden, daß das Schächten im Gegensatz zu anderen Arten des Schlachtens eine Tierquälerei darstellt". Das ist alles; aber dies alles bezeugt er erst, nachdem er erklärt hat: Soweit meine Kenntnis von dem vorgeschriebenen Schächten des Schlachtviehs reicht."

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