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Im deutschen Reich · 1905-08-01 · Heft 8 (August 1905) · p. 400

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 8 (August 1905)
Article
Das Schächten
Date
1905-08-01
Page
400 (sequence 7)
Language
German
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400 Im deutschen Reich. Dr. von Schwach nennt dann weiter den Rabbiner Kayserling. Wiederum vergleiche man dessen eigene Worte mit dem, was Schwartz ihn sagen läßt: Kayserling: „Die rituelle Schlachtfrage oder ist Schächten Tierquälerei?" (S. 17): „Das mosaische Gesetz (5. V. M. 12, 21), die Tiere nach bestimmten traditionellen Vorschriften zu schlachten, basiert teils auf diesem Verbote des Vlutgenusses, um das Zurücktreten und Erstarren des Blutes zu verhindern, teils auf dem in der Schrift so deutlich ausgesprochenen Verbote der Tierquälerei: der Israelit soll die zum Genüsse bestimmten Tiere nicht in grausamer Weise röten, er soll ihnen auch beim Löten jeden unnötigen Schmerz ersparen, darauf zielen die vielen Vorschriften, welche beim Schlachten genau und gewissenhaft zu beobachten sind. Der Schächter voll-; führt einen religiösen Akr mit einer | gewissen Weihe und muß, so oft er mit dem Schächten beginnt, einen besondern Segensspruch verrichten! (Talmud Babli Pesachim 7d, Jeruschalmi Berachoth 36b)". Es erübrigt sich wobl, ein Wort hinzuzufügen. Wie man sicht, läßt Schwartz Kayserlings Bezugnahme auf 5. B. M. 12, 21 fort, natürlich deshalb, weil dies eben diejenige Bibelstelle ist, in welcher nach jüdftch-Lraditioneller Anschauung das Schächten geboten ist, was ja Kayserling, wie „das Religiöse des SchächischnitLes" überhaupt, leugnen soll. Ebenso und mit der gleichen Tendenz streicht er die jedesmaligen Hinweise auf die „Vorschriften". Und das Alles unter Anführungsstrichen, als ob Kayserling wörtlich zitiert wurde! Man wird zugeben, Laß mit derartigen Entstellungen alles „bewiesen" werden kann. Unter den 62 Schüchtanhängern, welche angeblich „sich scharf gegen die Vorbereitungen (zum Schächten) ausgesprochen haben", führt Br. v. Schwartz auch den Tierarzneischul-Direktor Prof. Röll-Wien an. Me er das rertra brrnat. oss?nbart lolaende. Geaenübexstelluna: lL-cywary e>. lib: „Rabbiner Kayserling, ebenfalls ein Jude, sagt in seiner Schrift: „Das mosaische Gesetz beruht teils auf dem Verbot des Blutgenusses, teils auf dem Verbot der Tierquälerei; der Israelit sollte die Schlachttiere (richtiger die Opfertiere! Der Verfasser) nicht in grausamer Weise töten." Also auch hier wird das Religiöse des Schächtschnitts nicht hervorgehoben; bessere Schlachtarten müssen deshalb den Juden gestattet sein, ja sie müssen sogar dieselben emführen."

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