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Im deutschen Reich · 1905-08-01 · Heft 8 (August 1905) · p. 398

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 8 (August 1905)
Article
Das Schächten
Date
1905-08-01
Page
398 (sequence 5)
Language
German
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398 Im deutschen Reich. derartige Erklärung zu erhalten, daß aber nach dem eigenen schriftlichen und mündlichen Geständnisse ihres Urhebers, des Obertelegraphen« Inspektors a. D. Hans Beringer, auch nicht eine einzige Unterschrift eingegangen ist! Während Dr. v. Schwartz so eine Reihe von schachtungünstigen Kundgebungen, die gar nicht erfolgt sind, ausbeutet, verschweigt er in seinem Streben, „die Wahrheit zu ermitteln", grundsätzlich alle zu Gunsten des Schächtens tatsächlich ergangenen Entscheidungen und Beschlüsse von amtlichen Körperschaften, Regierungen, Parlamenten rc., die er sicher gekannt haben muß. So z.B. läßt er gänzlich unerwähnt, daß gleichwie der Deutsche Reichstag, die Landtage aüer Bundesstaaten, welche sich mit Anträgen auf Verbot des Schächtens zu beschäftigen hatten (Baden, Bayern, Mecklenburg, Schwarzburg-Sondershausen, Braunschweig) dieselben abgelehnt haben, nachdem jedesmal die Regierungs - Vertreter die Erklärung abgegeben hatten, daß auf Grund amtlicher Prüfung zu einem derartigen Verbote eine Veranlasiung nicht vorliege, weil das Schächten keine Tierquälerei bedeute. Desgleichen erfahren die Leser des Dr. v. Schwartz nicht das Geringste davon, daß, wie wiederholt im Deutschen Reichstage mitgeteilt wurde (am 13. Februar 1894 durch den Direktor des Militär- Oekonomie-Departements Generalmajor von Gemmingen und am 9. Mai 1899 durch dm Abg. Do. Lieber), die „Wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen", bekanntlich die höchste medizinische Instanz in Preußen, sich in einem Ende November 18Z4 erstatteten Gutachten dahin ausgesprochen hat, daß „das Schächten unter jedem Gesichtspunkte") den Vorzug verdiene, so Mitbürger stehe, und datz das Schachtverbot oder wenigstens der gesetzliche Zwang zur vorgängigen Betäubung der Schlachtticre lein Eingriff in die Religionsvorschriften. sondern nur in einen möglichst bald anfzugebenden rituellen Gebrauch der Juden sei. Und was war der Erfolg? Nach dem eigenen mündlichen und schriftlichen Eingeständnis des wiederholt genannten Herrn Hans Beringer, des Geschästssührers des Berliner Tierschutzvereins, ist es in den drei Jahren nicht gelungen, auch nur eine einzige südische Unterschrift unter diese geplante öffentliche Erklärung zu erhalten." Mit der ihm eigenen Zähigkeit hat Herr Beringer diesen Versuch im Jahre 1899 erneuert, aber, wie er sei off in der Versammlung kurhessischer Tierärzte am 28. October 1899 mitteilte, mit gleich kläglichem Mißerfolg. *) Wie Dr. Lieber, der in das Gutachten Einblick genommen hat, a. a. O. mitteilte, wird in demselben „die Frage sowohl von der technischen und hygienischen, als auch von der Humanitären Seite sehr eingehend gewürdigt". Der „Wissenschaftlichen Deputation" gehörten i. I. 1591 an die Herren Ministerialdirektor Wirklicher Geh. Oberregierungsrat Dr. v. Bartsch, die Geh. Obermedizinalräte Dr. Pistor, Dr. SkrZeczka, Prof. Dr. Kirchner und Dr. Förster, Vortragende Räte im Kultusministerium, ferner die Geh. MediZinalräte Birchow, Olshausen, v. Bardeleben, d. Bergmann, v. Lehden, Gerhardt, Jolli, Rubner, Moeli und

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