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Im deutschen Reich · 1905-08-01 · Heft 8 (August 1905) · p. 397

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 8 (August 1905)
Article
Das Schächten
Date
1905-08-01
Page
397 (sequence 4)
Language
German
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yiLUX> \ZsUjUUJiZil. geführt werden; in diesem Zusammenhänge mögen nur einige Beispiele das Ganze illustrieren: Br. v. Schwartz nennt unter den Regierungen, welche das Schächten verboten haben sollen, diejenigen von Schwarzburg- Sondershausen und von Reuß jung. Lmie (S. 4, 25, 107, 150). Tatsächlich ist in keinem dieser Leiden FürsteMümer ein derartiges Verbot ergangen, was Dt. v. Schwartz wissen mußte, da er Zu der Zeit, wo sie erlassen sein sollten, noch als Fabrik-Inspektor in dem benachbarten Gotha amtiert hat! Er behauptet (S. 107), daß der Bundesrat der Schweiz „sich gegen das betäubungslose Schächten erklärt hat"; in Wahrheit hat sich der BundesraL und mit ihm die Bundesversammlung in allen Phasen der schweizerischen Agitation gegen das Schächten einem Verbote desselben auf das nachdrücklichste widersetzt, was dem Br. v. Schwach nicht unbekannt fein konnte, da ja eben wegen dieser ablehnenden Stellungnahme der Bundesbehörden das Verbot aus dem Wege der Volks-Abstimmung herbeigeführr worden ist! Unter dem „Gutachtenmaterial gegen das betäubungslose Schächten" präsentiert er mit breitspuriger Ausführlichkeit den „Aufruf der 200 Herren aus den Kreisen jeden Standes", obgleich in jenem „Aufruf" — wie zudem durch den Abgeordneten Dr. Lieber am 9. Mai 1899 int Reichstage festgestellt wurde — vom Schächten mit feiner Silbe die Rede ist. Er nennt weiter (2. 108) die Königliche Regierung zu Düsseldorf (jetziger Minister von Rheinbaben), trotzdem eine dahingehende irrige Mitteilung der Tageszeitungen sofort auf das bündigste dementiert worden ist, und er fruktifiziert wiederholt (S. 108, 120) die angebliche Erklärung von „200 Mitgliedern jüdischen Glaubens des Berliner Tierschutzvereins" gegen das Schächten, während er aus der angeführten Rede des Br. Lieber wußtet, daß zwar sehr geschäftige Anstrengungen gemacht wurden, um jüdische Unterschriften für eine *) Dr. Lieber äußerte sich wie folgt: „Ich will die Frage zu Ende führen: Hat das Judentum als solches das Schächtverbot als einen Eingriff in eine Religionsvorschrift des Judentums bezeichnet? Der verehrte Herr Vorredner hat schon ans den Sturm hingewlesen, den seinerzeit (im Jahre 1837) mehr als 2OO0 Indeng em e ind en erregt haben, welche mit Vittschristen gegen das Schächtverbot (beim Reichstage) vorstellig wurden, gegen die reichsgesetzliche Einführung der vorgängigen Betäubung der Schlachttiere. Man wird sagen müssen: was die — wenn ich recht gezählt habe — 257 Rabbiner des Deutschen Reiches behaupten haben die mehr als 2000 jüdischen Gemeinden genehm gehalten und bestätigt. Aber damit noch nicht genug: der Berliner Tiersch ü yb erc [n hat den Versuch gemacht, den Gegenbeweis zu erbringen, und hat sich sei: drei Jabren bemüht, Unterschriften israelitischer Mitbürger unter eine „öffentliche Erklärung" zu gewinnen, welche aussprechen sollte, daß auch nach ihrer, dieser israelitischen Mitbürger, Ueberzengung das Schächten im Widerspruche mit dem sittlichen Empfinden aller nichtjüdischen

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