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Im deutschen Reich · 1905-08-01 · Heft 8 (August 1905) · p. 395

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 8 (August 1905)
Article
Das Schächten
Date
1905-08-01
Page
395 (sequence 2)
Language
German
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Das Schächten. 395 122 :c.). Und es bedeutet zweifellos gleich „peinliche Jernhaltung" alles als Antisemitismus „irgendwie" Deutbaren, wenn vr. v. Schwartz die Frage: „Wird nur aus Religion geschachtet?" auswirst (S. 71 ff.) und verneint mit der ungeheuerlichen Bezichtigung, daß die Inden keineswegs, wie sie hoch und heilig beteuern, ans religiöser Gewissens- Pflicht an den SchächtvorschrisLen unerschütterlich festhalten, sondern aus — gemeinem Eigennutz, weil nämlich „hierbei (aus den Abgaben der christlichen Metzger) für die Gemeinde der Inden eine recht hübsche Einnahme heraussprmgt" (S. 72), daß also all' das Bitten und Mahnen der religionsgetrenm Inden, sie vor harter Gewissensnot, vor einer empfindlichen Erschwerung ihrer Lebensführung zu bewahren, heuchlerische Verlogenheit ist, welche über die „wichtige Finanzlage" hinwegtäuschen soll! Schlimmeres kann schlechterdings der rüdeste Antisewitismus uns Juden nicht andichten, als eine derartige GesinnungSniedertracht und Gemütsrohheit, welche mit dem Heiligsten und Teuersten, mir der Religion, ein frivoles Spiel treibt, weil - „es etwas einbringt" (S. 72, - 256): Den Herren Stenz und vr. v. Schwartz mag die Empfindung dafür abgehen, minder Befangenen wird es als selbstverständlich gelten, daß wir Juden das Pochen und Drängen auf die gewaltsame Unterdrückung einer unserer altgeheiligten Religionssatzungen als den Versuch eines Eingriffs in unsere verfassungsmäßigen Rechte, in die Freiheit der Religionsübung und deshalb als eine Verkümmerung unserer bürgerlichen Gleichberechtigung empfinden, wie sie der Antisemitismus anstrebt. Die Abwehr der Angriffe auf unser rituelles Schlachtverfahren ist uns nicht nur eine Forderung der Selbsterhaltung, sondern zugleich ein Gebot der Selbftwürde, indem wir uns gegen den unsereM Bekenntnisse und damit uns selbst angetanen Schimpf uns auslehnen, daß das Judentum eine ReligionsVorschrift lehre, die Jahrtausende hindurch geübt und bis auf den heutigen Tag festgehalten worden, welche mit den Forderungen der Humanität und Moral in so schroffem Widerspruch stehen soll, daß sie durch -Polizeigewalt beseitigt werden muß! Diese Aussaffuug von religiösem Ehrgefühl mag geteilt werden oder nicht, in der Beurteilung des Unterfangens, dieselbe durch unwürdige Verdächtigung ihrer Motive herzlos zu beschimpfen, dürften die Gesitteten aller Bekenntnisse einig sein. Der Herausgeber der „Tierschutz-Korrespondenz" aber sieht augenscheinlich auch in diesem Gebühren des vr. v. Schwartz einen Beweis für die „peinliche Fernhaltung alles dessen, was irgendwie als Antisemitismus ausgelegt werden könnte"! Zur Kennzeichnung dieses Lobes nur noch ein Beispiel: Auf S. IM schreibt Vr. v. Schwartz:

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