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Im deutschen Reich · 1905-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1905) · p. 357

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1905)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1905-06-01
Page
357 (sequence 13)
Language
German
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Umschau. 357 keinem Zweifel unterliegen, daß sie abgewiesen werden wird. Auch in anderer Beziehung zeigt die österreichische Regierung, daß sie nicht gesonnen ist, sich dem Willen der antisemitischen „Terroristen" zu beugen, die doch nur dann einen Einfluß haben, wo man ihnen diesen in Ueberschähung ihrer Macht mutlos einräumt. So hatten die Antisemiten in Saaz, die dort bei den Gemeindewühlen eine vollständige Niederlage erlitten haben und gänzlich aus der Gemeinde stabe gedrängt worden sind, gegen das Wahlverfahren einen Rekurs eingebracht. Dieser wurde aber mittels Statthaltern- Entscheidung als unbegründet abgewiesen und die Entscheidung zugleich als endgiltig bezeichnet. Die Behauptung des 1^! jährigen Mädchens Katharine Tabak aus Jaslo, datz Juden versucht hatten, ihr in Zmigrod Gewalt anzutun, frischte den alten Pöbelwahn wieder aus und veranlaßte bekanntlich zunächst die Verhaftung mehrerer Juden, die aber nach Feststellung der Unwahrheit der Aussage des Mädchens wieder nach kurzer Zeit freigelassen wurden. Der Glaube an einen „RitualMordversuch in Jaslo" war damit aber noch nicht beseitigt. Da erhob die Staatsanwaltschaft gegen die Katharine Tabak die Anklage wegen Verleumdung. Eine ganze Reihe von Zeugen bestätigte nun, daß das Mädchen zur kritischen Zeit in einem entfernten Dorfe sich befunden hat. Vor dem Bezirksgerichte in Zmigrod gestand die Angeklagte, die Geschichte erfunden zu haben, weil sie ihren Angehörigen den wahren Grund ihres Entweichens vom Dienstorte nicht mitzuteilen wagte. Sie wurde zu drei Monaten durch Fasten verschärften Arrestes verurteilt und wird wohl nun kein Ritualmord-Märchen mehr ersinnen- Aber die russischen Judenverfolgungen nehmen kein Ende, weil die behördlichen Organe, soweit sie diese nicht selbst veranlassen, doch nichts tun, den raublustigen Pöbel zu bändigen, vielmehr die Juden an der Selbstverteidigung verhindern, oder, wo sie sich erfolgreich wehren, sie entwaffnen und bestrafen. So geschah es am 28. Mai in Reschitza, wo die jüdische Selbstwehr der von der „Palnotenliga" zur Judenhetze angestifteten Bande entgegentrat, als sie ein jüdisches Haus demolierte. Nachdem der Pöbel sich wieder zerstreut hatte, verhaftete die Polizei mehrere Juden, die sich wacker verteidigt hatten. In Minsk gaben am 8. Juni die Juden Revolverschüsse auf Mannschaften der 40. Division ab, welche einen Juden mißhandelten, der angeblich einen Soldaten bestohlen hatte. Nun kam es zum Handgemenge zwischen den Juden und den

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