Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1905)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1905-06-01
- Page
- 352 (sequence 8)
- Language
- German
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352 IM deutschen Reich. ling jüdische Schülerinnen aber nur in beschränkter Zahl ausgenommen werden. Er sagte: r;®ö hat mich mittelalterlicher Geist dabei angeweht. Besonders unangenehm berührt mich und viele andere diese Unduldsamkeit angesichts der vor kurzem abgehaltenen Schiller-Feier. Wie kann man in diesen Schulen den großen Männern Herder, L<sstng und Friedrich dem Großen gerecht werden, die die weiteste Toleranz vertreten haben! Man hat daraus hingewiesen, daß den jüdischen Mädchen gewisse Eigenschaften anhaften, die sie für den gern infamen Unterricht mit christlichen Mädchen ungeeignet wachen. Das ist einer der vielen Jntümer, die über die jüdische Konfession verbreitet werden. Ich widerspreche dieser Behauptung aus Grund meiner langjährigen Erfahrung a's praktischer Schulmann. Wenn sie aber zuträse, so würde das erst recht für den gemeinsamen Unterricht sprechen, denn die Aufgabe der Erziehung ist es, solche üblen Eigenschaften a-'zuschleifen. Uns geht diese Intoleranz in den Privatschulen sehr viel an. Die Stadtverwaltung überläßt zum Teil die Befriedigung des Bedürfnisses nach höheren Mädchenschulen P-ivatunternehmern, und konzessioniert diese Unternehmungen. Diese Konzession muß aber so ausgeübt werden, daß es im allgemeinen dem Geiste entspricht, der in unserer Stadtverwaltung herrscht. Die Beaufsichtigung unserer Schulen wird von der Siadtverwaltung ausgeübt. Wenn wir diese Schulen übernehmen, so wird den Lehrerinnen ihre Pnvatlätigkeit zum pensionsfähigen Dienstalter angerechnet. Ich möchte zu erwägen geben, ob nicht bei der Erteilung neuer Konzessionen mit allem Nachdruck darauf hingewirkt werden könnte, daß ein solches Vorgehen nicht wieder einreißen kann, und daß sich die Damen, die eine Schule errichten, verpflichten, aus Gründen des religiösen Bekenntnisses Einerlei Unterschiede in der Auswahl der Schülerinnen heischen zu lassen. Ich spreche hier ohne jeden Auftrag, nur für meine Person, gebe mich aber der Ueberzeugung hin, daß das, was ich hier aus meinem Herzen sage, auch Ihnen aus dem Harzen gesprochen ist." In der Stadtverordnetenversammlung wurde der Gegenstand nicht weiter erörtert, aber um so eifriger beschäftigten sich mit ihm die konservativen und die agrarisch-antisemitischen Blätter, die sich krarrpfhast bemühten, den Nachweis zu führen, daß der Magistrat gar kein Recht habe, die Ausnahme jüdischer Schüler in Privatschulen zu erzwingen. Für einen solchen Zwang fehle jede gesetzliche Grundlage; sollte er dennoch versucht werden, so sei eine Beschwerde an die Vorgesetzten Instanzen bis hinauf zum Unterrichtsminister am Platze, zu dem die -Kreuz-Zeitung" offenbar ein unbegrenztes Ver-