Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1905)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1905-06-01
- Page
- 350 (sequence 6)
- Language
- German
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850 Im deutschen Reich. Wähnt haben, daß die Stimmung sich seit dem Erfolge des Verbandes bei den Kausmannsgerichtswahlen in den beteiligten Kreisen sehr ernüchtert hat, daß man vielfach jenen Erfolg als einen „Pyrrhus-Sieg" betrachtet, weil er nicht nur die andern Handlungsgehilfen-Vereinigungen zu lebhafterer Agitation ausgerüttelt, sondern auch die jüdischen Arbeitgeber dazu angeregt hat, über die Opportunität der Anstellung solcher Gehilfen nachzudenken. denen in dem deu'sch-nationalen Handlungsgehilfen-Verband die Verachtung jüdischer Prinzipale und jüdischer Kollegen systematisch eingeimpft wird. In der „Kaufmännischen Rundschau" vom 19. Mai wurden die ^treu-deutschen" Behauptungen des „deutsch-nationalen Verbandes" über die alten Verbände energisch zurückgewiesen, und der Schluß des betreffenden Artikels lautet: „Sicher kommt einmal der Zeitpunkt, wo die gegenwärtigen Drahtzieher des Verbandes von dem Unwillen der eigenen Mitglieder hinweggefegt werden." Der kaufmännische Ortsverein in Pankow antwortete s. Z. auf die Zumutung der deutsch-nationalen Ortsgruppe, keine Juden bei den Kaufmannsgerichtswahlen in Vorschlag zu bringen, sie hätten gar keine jüdischen Kollegen im OrLsverein, würden aber einen solchen Vorschlägen, wenn er geeignet wäre, ihre Interessen mit Entschiedenheit zu vertreten. Diese Antwort paßte den Antisemiten nicht, und als dann noch ein kaum 18jahriger Jüngling geltend machte, sie möchten emmal nach Berlin kommen und den Grafen Pückler über die Juden urteilen hören, brach der Ottsverein die Verhandlungen ab. Die Antisemiten rührten sich nicht, und der Ortsverem stellte allein die 6 Beisitzer zum Kaufmannsgericht Pankow. Nach den Wahlen brackte das Berliner Organ des Verbandes „Die Brandenburgische Wacht" allerhand Klagen über Maßregelungen einzelner als Kandidaten des Verbandes zur Kausmannsgerichtswah! vorgeschlagenen Angestellten durch jüdische Firmeninhaber, und die „Staatsbürger-Ztg.", die „Deutsche Tageszeitung" u. a. Blätter verbreiteten diese Angaben weiter. Die „Staatsbürger- Ztg." sah sich dann unter dem Drucke des § 11 des Reichspreßgesctz-s veranlaßt, nachstehende Berichtigung zu veröffentlichen: „In Nr. 258 der „Staatsbürger-Zeitung" findet sich unter der Spitzmarke: ^Maßregelung nationaler Handlungsgehilfen" in einer die Firma Brasch & Rothenstein betn ffenden Notiz die Angabe: „Der Vorsitzende des „Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" Herr Br. Horwitz sandte eines der bekannten Flugblätter an die Firma und schrieb zugleich, daß eine ganze Anzahl der Angestellten Mitglieder des deutschnationalen Verbandes seren." Diese Angaben find in allen Teilen unwahr, gez.: Br. Horwitz." Die „Staatsbürger Ztg." welche