Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1905)
- Article
- Zur rechtlichen und ökonomischen Lage der Juden
- Date
- 1905-06-01
- Page
- 341 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316727-2316734-2335164--13919-2335254- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Zur rechtlichen und ökonomischen Lage der Juden. 341 Resten städtischer Selbstverwaltung sind die Juden durch die Städteordnung vom Jahre 1892 ausgeschlossen worden. Bei den Geschworenengerichten darf die Zahl der jüdischen Geschworenen nie größer sein, als es dem zahlenmäßigen Verhältnis der jüdischen Bevölkerung des Bezirks zu der nichtjüdischen entspricht. Kein Jude kann Obmann der Geschworenen sein. Beim Militär haben die Juden kein Anrecht auf Beförderung; vom Marinedienst und Grenzdienst sind sie völlig ausgeschlossen. Der Besuch mancher Lehranstalten ist ihnen untersagt. Die übrigen höheren Schulen nehmen innerhalb des Anstedlungsgebietes von Juden nur 10 Prozent der Gesamtzögnnge auf, außerhalb des Anstedlungsgebietes nur 5 Prozent und in den Residenzen gar nur Z Prozent. Wenn man bedenkt, daß in manchen Bezirken die jüdische Bevölkerung fast die Hälfte der Gesamtbevölkerung ausmachr, so erkennt man, daß diese Bestimmungen für einen Teil der jüdischen Jugend einem Ausschlüsse von dem Besuche der höheren Schulen gleichkommen. Mir sind Fälle bekannt, in denen jüdische Eltern jahrelang vergeblich auf der Suche nach einer höheren Lehranstalt waren, die ihren nach höherer Bildung lechzenden Sohn ausgenommen hätte. Ziemlich die gleichen Beschränkungen gelten auch für die jüdischen Studierenden. Es ist darum geradezu selbstverständlich, daß viele jüdische Studenten aus Rußland an ausländischen Universitäten, und speziell im benachbarten Deutschland, ihren Studien obliegen. Sie hier ohne sachlichen Gründe in ihrem Bildungsdrange behindern, heißt, sich zum Mitschuldigen russischer Rohheit machen!- Das berüchtigte Gesetz vom Jahre 1882 verbietet den Juden, — und zwar nach der Erklärung des Senats vom 28. November 1888 sämtlichen, — Grundbesitz in ländlichen Gebieten zu erwerben oder auch nur zu pachten. In vielen Orten ist es nicht gestattet, daß Juden Börsenmitglieder oder Börsenmakler sind. Als sehr drückend wird auch von den Juden eine ihnen auferlegte spezielle Schlachtsteuer empfunden. Daß bei derartig fluchwürdigen Gesetzen, zu denen dann noch die Chikanen der Behörden treten, die ökonomische Lage der Juden in Rußland eine überaus elende ist, versteht sich von selbst. Der Bericht enthält nur Angaben über das Gouvernement und speziell die Stadt Wilna. Doch in dem Gouvernement wohnen — bei einer Gesamtbevölrerung von ungefähr 11/2 Millionen — fast eine Viertelmillion Juden, deren Lage für die jüdische Bevölkerung Rußlands typisch ist. Selbst nach den beschönigenden Angaben des Berichts sind von der dortigen jüdischen Bevölkerung nur 7 Prozent vermögend. Die