Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1905)
- Article
- Jüdische Aerzte einst und jetzt
- Date
- 1905-06-01
- Page
- 319 (sequence 3)
- Language
- German
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Jüdische Aerzte einst und jetzt. 319 Es gibt raum einen Patienten auch in gebildeten Kreisen, der eine eigene oder fremde Krankengeschichte objektiv richtig wiederzugeben imstande ist. Die Berichte sind meistens so zugestutzt, daß selbst der erfahrene Arzt ein klares Bild kaum sich rekonstruieren kann. Die. Folge ist. daß von wunderbaren Kuren vieler Aerzte erzählt werden. Niemand, der die Untersuchungen des Kriminalisten List über die Aussage Gebildeter über soeben Miterlebtes kennt, wird sich darüber wundern können, und hier muß doch noch berücksichtigt werden, daß die Berichte über die Wunderheilungen im Alten und Neuen Testament erst lange nach den Ereignissen, die ihnen Zu Grunde liegen, niedergeschneben wurden. Wie angesehen übrigens auch damals die Aerzte waren, ergibt sich aus Jesus Sirach, K. 38: „Halte den Arzt in Ehren, so wie es ihm Zukommt, damit er Dir zur Verfügung stehe, seine Kunst als Arzt erhebt sein Haupt, und angesichts der Großen wird er bewundert. Auch sie werden zum Herrn beten, daß er es ihnen gelingen lasse, Linderung zu verschaffen und Heilung, um selbst Lebensunterhalt Zu haben. Wer aber sündigt vor ihm, der ihn geschaffen hat, möge dem Arzt in die Hände fallen." Aus dem letzten Satze ergibt sich auch, daß damals ebenso wie vielfach noch heute die Krankheit als eine Strafe Gottes, gesandt als Buße für Vergehen, angesehen wurde. Daher soll auch Ezechias ein Buch des Königs Salomon über „die Heilung von Krankheiten mit natürlichen Mitteln" vernichtet haben. Immerhin aber ist nirgends in der Bibel ein Verbot, bei Krankheit sich behandeln zu lassen, zu finden, während man noch 1656 in langer Disputation erörterte, „ob ein Christenmensch in Krankheit einen Arzt zuziehen dürfe", und noch in diesen Jahren wiederholt Mitglieder einer religiösen Sekte in England wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden, die es abgelehnt hatten, für ihre Familienangehörigen in schwerer Krankheit einen Arzt zu Rate zu ziehen. Daß man die Pflichten des Arztes ernst nahm, ersieht man auch daraus, daß Fahrlässigkeit bestraft wurde. Auf der anderen Seite aber wurde auch ein entsprechender klingender Lohn für ärztliche Leistungen gewährt, wie sich aus den oben Zitierten Stellen ergibt, auch aus Markus Kapit. 5 Vers 26: Eine Frau, die 12 Jahre bereits leidend war, hatte vieles von vielen Aerzten gelitten und ihr ganzes Vermögen daran gewandt, ohne einen Nutzen davon zu haben. Reichlicher als über die Zeit bis zum 1. Jahrhundert unserer Zeitrechnung fließen unsere Quellen für die späteren Zeiten. Zahlreiche Schriftgelehrte übten damals neben ihrer Lehrtätigkeit den ärztlichen Beruf aus. Allerdings war in den früheren Zeiten die medizinischwissenschaftliche'Bildung eine recht geringe, da man offenbar erst spät