Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1905)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1905-05-01
- Page
- 289 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316727-2316733--13801-2335102- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Umschau. 289 Für den Gesamtstaat kann es aber nie vom Uebel sein, wenn einzelne Teile seiner Bevölkerung ihre religiösen Einrichtungen beibehalten, im übrigen aber ihre staatlichen und bürgerlichen Pflichten treu erfüllen und dem Kaiser geben, was des Kaisers ist. Selbst in Rußland, wo jetzt die Not beten lehrt, hat die Regierung eingesehen, daß es den Staat zersplittert und zu Grunde richtet, wenn man von Staatswegen religiöse Regulative dekretiert. Wir stehen in Deutschland nicht mehr auf dem schmalkaldischen Grundsatz, daß sich das Religionsbekenntnis der Regierung anzupaffen habe, sondern auf dem Grundsatz Friedrich des Großen, daß jeder nach seiner Fa?on selig werden kann. Die „heilige Intoleranz" gehört bis jetzt nur zu den Idealen der Stöckerfreunde. Daß einzelne preußische Gemeindeverwaltungen ihre Selbstverwaltung dazu mißbrauchen, den strenggläubigen Juden die Befolgung ihrer Speisegesetze unmöglich zu machen, kann nur eine vorübergehende Erscheinung im Volksleben sein und höchstens die tiefbedauerliche Folge haben, das nicht hoch genug zu schätzende Recht der städtischen Selbstverwaltung in weiten Kreisen in Mißkredit zu bringen. Auch hierbei zeigt es sich, daß der Antisemitismus ein um sich sreffender Krebsschaden ist, der nicht wurden jüdischenBestandteil des Volkes schädigt, sondern die höchsten Errungenschaften der Gesamtbevölkerung unterwühlt, so z. B. bei vielen bereits gegen das Laienelement in der Rechtspflege Bedenken erregt hat. Man darf deshalb gespannt daraus sein, wie sich die österreichische Regierung zu dem von dem Wiener Stadtrat beschlossenen , Schächtverbot verhalten wird, das von der christlich-sozialen Mehrheit offenbar nicht behufs Vermeidung von Tierquälereien, sondern deshalb insceniert worden ist, um eine zweifellose Menschenquälerei den ihr verhaßten Juden gegenüber zu ermöglichen. Dies ging deutlich aus den gehässigen Worten des antisemitischen Gemeinderats Bielohlawek hervor: „In der Raffe liegt die Schweinerei; wir Christen haben es satt, die Vorherrschaft der Juden zu dulden". Die Eingabe der Wiener Kultusgemeinde gegen das Schächtverbot an den Bürgermeister Lueger konnte den Beschluß nicht verhindern, weil in Wien jetzt wahrlich nicht die Juden, aber auch nicht die Christen, sondern Leute die Vorherrschaft haben, deren Evangelium jener „Raffenhaß" ist, für den es auch ohne Bedeutung ist, welcher Raffe der Stifter der christlichen Religion angehört hat. Für Leute dieser Gattung gilt selbstverständlich auch nicht der von der katholischen