Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1905)
- Article
- Ihr sollt an meinem Wort nicht drehn noch deuteln
- Date
- 1905-05-01
- Page
- 269 (sequence 2)
- Language
- German
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Ahr jsllL an meinem Wort nicht dre.hn noch deuteln. 86N Abstammung gemäß, gut rechnen — hier aber versagt meine Kunst. Und nun aus der Fülle der Gesichte auf gut Glück ein paar herausgegriffen! Da ist der Fall Feige, Breslau, da ist einer aus Bayern und einer aus Frankfurt a. M. (Siehe: „Im deutschen Reich", Nr. 9 u. 10, SepL. u. Okt. 1904). Im Frankfurter Fall ist die Sache höchst durchsichtig. Die Verwandtschaft ist es nicht, ebensowenig die Abstammung, die Religion, die Ausbildung, Dienst- Lauglichkeir und Tüchtigkeit. Alles das ist es nicht — aber die Verhältniffe sind's — die Verhäl'mffe! Der Fall liegt klar, wer möchte daran zweifeln. Wissen wir doch alle, daß „die Verhältnisse den Menschen bestimmen." Anders der bayrische Fall: Da ist den Behörden ein kleines Malheur passiert. Wie es scheint, haben die bayrischen Kriegsleute nicht genug vom furor teutonicus in sich, denn sie haben sich wirklich und wahrhaftig nicht entblödet, dem jüdischen Unteroffizier und Reserve- Offiziersaspiranten 3t. A. das — Besähigungszeugms auszustellen. Die preußischen Behörden hatten dann alle Hände voll zu Lun und Schererei genug, bis sie glücklich herausbekommen hatten, daß der 3£* Vnicht qualifiziert und von der Liste der Offiziers-Aspiranten zu streichen sei. So geht's, wenn man dcn Süddeutschen nicht scharf auf die Finger sieht. Der Herr Minister v. Einem kennt diese Fälle und er kennt Dutzende von ähnlichen. Und dann geht er hin und redet im Reichstag davon, daß die jüdische Religion kein Grund zur Nichtbeförderung sei. Ra ja, er ist ja amtlich dazu verpflichtet, denn wie dürite er amtlich eine Verfehlung gegen das geschriebene Recht der Verfassung zugestehen, das bekundet, daß alle Bürger des Staates ohne Unterschied des Glaubens vor dem Gesetz gleich verpflichtet, aber auch gleichberechtigt seien! Als Minister ist er verpflichtet. Ob aber dem Privatmann, wenn er dergleichen aussprechen und vertreten muß, ganz wohl zu Mute ist? Ob er sich in seinem privaten Gewissen doch etwas beunruhigt fühlt? Es scheint nicht, denn über seine amtliche Verpflichtung hinaus hat er die Gelegenheit benützt, den Juden etwas zu insinuieren, wofür es keinen parlamentarischen Ausdruck gibt. Er schalt aus die Judenpresse, die sich in Hetzereien gegen den Offiziersstand ergehe und der es deshalb nicht anstehe) für die Beförderung jüdischer Freiwilliger, für deren Aufnahme ins OffiZierkorps einzutreten. Und dies umsoweniger, als sie immer den ewigen Frieden predige. Nehmen wir die Aussprüche des Herrn Ministers ein wenig unter die kritische