Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1905)
- Article
- Was lehren uns die Kaufmannsgerichtswahlen?
- Date
- 1905-05-01
- Page
- 263 (sequence 4)
- Language
- German
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Was lehren uns die Kaufmannsgerichtswahlsn? 263 :?.r fadenscheinigste Anlaß dazu benützt werden würde, die jüdische Abwehrbewegung zugleich als eine kapitalistische hinzustellen. Und außerdem haben ja die Antisemiten erfahrungsgemäß eine große Geschicklichkeit darin, die unverfänglichsten Dinge mit Hilfe skrupelloser Verdrehung zu hetzerischen Zwecken auszubeuten. Das haben sie denn auch bei dieser Gelegenheit nicht verabsäumt. Die „Brandenburgische Wacht", ein Organ des Deutsch-nationalen Handlungsgehilfen - Verbandes, und nach ihr die „Staattbürger-Ztg." brachten die unwahre Behauptung, der Central-Verein habe beschlossen, die anderen Organisationen gegen den D. H.-V. mit Geldmitteln zu unterstützen. Sie mußten natürlich prompt eine Berichtigung dieser Unwahrheit durch Len Central-Verein abdrucken. Nun aber stellte sich die „Brandenburgische Wacht" unschuldig, indem sie erklärte, eine Unterstützung durch kcstenloses Ueberlaffen von Flugblättern sei dasselbe, wie direkte Unterstützung durch Geldmittel. Das ist aber nicht dasselbe. Das elftere, nämlich das Verbreiten von Flugblättern des Central-Vereins Lurch die betr. Vereine, ist ebensogut eine Unterstützung jenes durch diese, wie umgekehrt. Die Geldunterstützung dagegen bedeutet eine direkte materielle Abhängigkeit der dem D. H.-V. gegnerischen Organisationen vom Central-Verein und in diesem Sinne war auch die antisemitische Behauptung ausgestellt worden. „Der Geldsack wird gegen uns mobil gemacht", hieß es, „zeigen wir, daß unsere Ideale schwerer wiegen, als der rote Mammon!" Der Kaufmännische Hilfsverein zu Berlin vabe „auf Ordre" des Central-Vereins zwei jüdische Kandidaten ausgestellt. Auch diese letztere Unwahrheit wurde natürlich berichtigt. Die Antisemiten fanden nur die eine einzige Maßnahme des Central-Vereins mit Hilfe einer Verdrehung für sich auszubeuten. Das beweist, daß von unserer Seite die Grenzen unserer Zuständigkeit nicht überschritten worden sind. Es kam nur in Frage, die Handlungsgehilfen jüdischen Glaubens über den wahren Charakter des D. H.-V. aufzuklären, sie darauf aufmerksam zu machen, daß bei der Wahl ihre eigensten Interessen — nicht nur die ideellen, sondern infolge der zu befürchtenden Parteilichkeit der antisemitischen Richter, auch Sie materiellen — aus dem Spiele ständen, und sie vor indifferentem Verhalten zu warnen. Dies ist denn auch nach Möglichkeit geschehen. Ob der D. H.-V. noch mit anderen Mitteln innerhalb der öandlungsgehilsenschaft zu bekämpfen ist, das wird künftigen sorg- 'ältigen Erwägungen innerhalb des Central-Vereins Vorbehalten sein. In einem wichtigen Punkte aber, der auch an dieser Stelle bereits Zes öfteren erörtert worden ist, muß unbedingt mit aller Energie